Pofalla: Missbrauch und Willkür der Koalitionsmehrheit stoppen
Berlin (ots)
Zur heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Besetzung der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses erklärt der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Das Organstreitverfahren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen den Bundestag hat grundsätzliche Bedeutung für den deutschen Parlamentarismus weit über die Besetzung der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses hinaus. Denn betroffen ist nicht nur der Vermittlungsausschuss, sondern betroffen sind auch andere Gremien, in die Mitglieder der Bundestages und des Bundesrates entsandt werden. Momentan geht es dabei auch um die Zusammensetzung der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung.
Die Koalitionsmehrheit aus SPD und Grünen hat eine Besetzung der Bundestagsbank durchgesetzt, welche die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen ihrer Verfassungswidrigkeit angreift.
Der Vermittlungsausschuss besteht aus 32 Mitgliedern. 16 von ihnen wählt der Bundestag. Alle drei anerkannten mathematischen Zählverfahren kommen zu einer Besetzung der Bundestagsbank nach dem Schlüssel 7 (SPD): 7 (CDU/CSU):1 (Bündnis 90/Die Grünen): 1 (FDP). Die Koalition hat jedoch eine Besetzung 8:6:1:1 durchgepeitscht. Dieser Schlüssel ist willkürlich. Er stellt einen Missbrauch der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages sowie einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Proportionalität dar. Die Koalition behauptet, die knappen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag müssten sich auch im Vermittlungsausschuss bei der Besetzung der Bundestagsbank widerspiegeln. Das ist unzutreffend. Maßgebend sind die Stärkeverhältnisse der Fraktionen. Dis entspricht einem tragenden Grundsatz des deutschen Parlamentarismus. Die Koalition verkennt mit ihrer Auffassung grundlegend Aufgabe und Struktur des Vermittlungsausschusses. Denn seiner verfassungsrechtlichen Konzeption liegt das Konsensprinzip zugrunde. Er soll Lösungen finden, die sowohl für den Bundestag als auch für den Bundesrat akzeptabel sind. Einen austarierten Kompromiss zu erarbeiten das macht seine verfassungsrechtliche Funktion aus. Demgegenüber sind die regulären Ausschüsse des Bundestages vorbereitende Beschlussorgane, die sich aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern zusammensetzen und im Zweifel eine kontroverse Mehrheit repräsentieren sollen.
Die drei anerkannten Zählverfahren ergeben ein Patt auf der Bundestagsbank. Die Einführung eines Korrekturfaktors zugunsten der SPD verzerrt die Spiegelbildlichkeit von Plenum und Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss in grober Weise. Dies kann nicht hingenommen werden.
Dennoch hat sich die antragstellende Unionsfraktion der Mitarbeit im Vermittlungsausschuss nicht verweigert. In ihrer staatspolitischen Verantwortung hat sich die Union für die Funktionsfähigkeit des Vermittlungsausschusses entschieden genauso wie bei der Bundesstaatskommission.
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