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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Pofalla: Missbrauch und Willkür der Koalitionsmehrheit stoppen

Berlin (ots)

Zur heutigen mündlichen Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht über die Besetzung der Bundestagsbank des
Vermittlungsausschusses erklärt der Justitiar der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB:
Das Organstreitverfahren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen den
Bundestag hat grundsätzliche Bedeutung für den deutschen
Parlamentarismus – weit über die Besetzung der Bundestagsbank des
Vermittlungsausschusses hinaus. Denn betroffen ist nicht nur der
Vermittlungsausschuss, sondern betroffen sind auch andere Gremien, in
die Mitglieder der Bundestages und des Bundesrates entsandt werden.
Momentan geht es dabei auch um die Zusammensetzung der gemeinsamen
Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der
bundesstaatlichen Ordnung.
Die Koalitionsmehrheit aus SPD und Grünen hat eine Besetzung der
Bundestagsbank durchgesetzt, welche die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
wegen ihrer Verfassungswidrigkeit angreift.
Der Vermittlungsausschuss besteht aus 32 Mitgliedern. 16 von ihnen
wählt der Bundestag. Alle drei anerkannten mathematischen
Zählverfahren kommen zu einer Besetzung der Bundestagsbank nach dem
Schlüssel 7 (SPD): 7 (CDU/CSU):1 (Bündnis 90/Die Grünen): 1 (FDP).
Die Koalition hat jedoch eine Besetzung 8:6:1:1 durchgepeitscht.
Dieser Schlüssel ist willkürlich. Er stellt einen Missbrauch der
Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages sowie einen Verstoß gegen
den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Proportionalität dar. Die
Koalition behauptet, die knappen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag
müssten sich auch im Vermittlungsausschuss bei der Besetzung der
Bundestagsbank widerspiegeln. Das ist unzutreffend. Maßgebend sind
die Stärkeverhältnisse der Fraktionen. Dis entspricht einem tragenden
Grundsatz des deutschen Parlamentarismus. Die Koalition verkennt mit
ihrer Auffassung grundlegend Aufgabe und Struktur des
Vermittlungsausschusses. Denn seiner verfassungsrechtlichen
Konzeption liegt das Konsensprinzip zugrunde. Er soll Lösungen
finden, die sowohl für den Bundestag als auch für den Bundesrat
akzeptabel sind. Einen austarierten Kompromiss zu erarbeiten – das
macht seine verfassungsrechtliche Funktion aus. Demgegenüber sind die
regulären Ausschüsse des Bundestages vorbereitende Beschlussorgane,
die sich aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern zusammensetzen und
im Zweifel eine kontroverse Mehrheit repräsentieren sollen.
Die drei anerkannten Zählverfahren ergeben ein Patt auf der
Bundestagsbank. Die Einführung eines Korrekturfaktors zugunsten der
SPD verzerrt die Spiegelbildlichkeit von Plenum und Bundestagsbank im
Vermittlungsausschuss in grober Weise. Dies kann nicht hingenommen
werden.
Dennoch hat sich die antragstellende Unionsfraktion der Mitarbeit
im Vermittlungsausschuss nicht verweigert. In ihrer staatspolitischen
Verantwortung hat sich die Union für die Funktionsfähigkeit des
Vermittlungsausschusses entschieden – genauso wie bei der
Bundesstaatskommission.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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