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Carstensen/Klöckner: Kein Ackerbauverbot unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes

Berlin (ots)

Zu den Voten des Agrar- und Umweltausschusses im
Bundesrat gegen ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Harry Carstensen MdB und die zuständige Berichterstatterin, Julia
Klöckner MdB:
Es ist nicht nur überzogen, sondern sachlich falsch, den Ackerbau
auf von Überschwemmung bedrohten Flächen ab 2012 verbieten zu wollen.
Dies läuft dem Hochwasserschutz entgegen. Denn die Bewirtschaftung
erhält die Wasserspeicherkapazität der Böden. Bislang gibt es keine
gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass mit dem
Verbot einer ackerbaulichen Nutzung positive Effekte für die
Vermeidung von Hochwasser verbunden sind. Vielmehr ist es durchaus
möglich, dass die durch die ausbleibende Beackerung fehlende Drainage
des Bodens zu vermindertem Abfluss von Regenwasser führt.
Trittins Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der Länder vor,
innerhalb von drei Jahren Überschwemmungsgebiete konkret auszuweisen.
Dort soll es künftig einen kompletten Stopp von Neubauten geben.
Ackerbau soll in diesen Gebieten nicht mehr oder nur mit Auflagen
erlaubt sein. Es ist nicht verwunderlich, dass sich die deutliche
Mehrheit der Bundesländer gegen diesen Entwurf gewandt hat.
Agrar- und Umweltausschuss im Bundesrat sprachen sich dafür aus,
die entsprechende Regelung im Regierungsentwurf für ein
Hochwasserschutzgesetz ersatzlos zu streichen. Nach ihrer Auffassung
würde mit einem Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten ohne Not
der Weg des kooperativen Miteinanders mit der Landwirtschaft
verlassen und eine rein ordnungsrechtliche Regelung geschaffen, die
von der Landwirtschaft eher als Konfrontation verstanden würde. Ein
solches Verbot könnte nicht überschaubare Entschädigungszahlungen
nach sich ziehen. Schließlich handelt es sich um einen
enteignungsgleichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Es
scheint eher, als würde die Bundesregierung den Hochwasserschutz
lediglich als Vorwand für bodenschutzrechtliche Regelungen
heranziehen, die andernfalls nicht durchzusetzen wären. Wir hegen
jetzt die Hoffnung, dass sich angesichts des klaren Votums der
Bundesratsausschüsse eine mehrheitliche Ablehnung auch im am 14. Mai
anstehenden ersten Durchgang im Bundesrat ergeben wird. Etliche der
SPD-geführten Bundesländer, so etwa auch Rheinland-Pfalz, wären mit
ihrem hohen landwirtschaftlichen Anteil unmittelbar von der Regelung
betroffen. Wir sind zuversichtlich, dass deren Kritik auf den
Bundesrat durchschlagen wird und wir gemeinsam dieses
kontraproduktive Vorhaben stoppen können.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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