Wöhrl/Fritz/Fuchs: Kein Genehmigungsvorbehalt beim Kauf von Rüstungsbetrieben
Berlin (ots)
Anlässlich der Annahme des Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung durch Rot-Grün in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl und die Berichterstatter zur Außenwirtschaft, Erich G. Fritz und Dr. Michael Fuchs:
Obwohl die Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 26. April eindrucksvoll die Auffassung von CDU und CSU bestätigt hat, dass die von der Bundesregierung vorgesehene Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes für den Erwerb von Rüstungsunternehmen und Unternehmen der Kryptowirtschaft durch gebietsfremde Erwerber der falsche Weg ist, hat der Ausschuss den Entwurf der Bundesregierung zur AWG-Änderung mit seiner rot-grünen Mehrheit angenommen.
Damit ignoriert Rot-Grün in unverantwortlicher Weise das Urteil der Sachverständigen aus Industrie und Wissenschaft, die sich nahezu einstimmig für die Einführung einer Meldepflicht mit Verbotsvorbehalt statt eines Genehmigungsvorbehaltes ausgesprochen haben. Union wie Sachverständige aus Industrie und Wissenschaft sehen das Ziel der Sicherheitsvorsorge auch durch eine Meldepflicht erreicht. Zudem ist eine generelle Genehmigungspflicht integrationshemmend und nicht geeignet, die Rolle Deutschlands als aktiver Partner vor allem beim Aufbau der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu fördern. Ein genereller Genehmigungsvorbehalt wird vielmehr unternehmensinterne Umstrukturierungen transnationaler Unternehmen mit deutscher Beteiligung erschweren.
Die Sachverständigen haben auch der Kritik der CDU/CSU- Bundestagsfraktion hinsichtlich der Reichweite der geplanten Genehmigungspflicht zugestimmt. Da die jetzt vorgeschlagene gesetzliche Regelung nicht ausschließt, dass der Kreis der betroffenen Unternehmen künftig erweitert wird und damit auch Zuliefererbetriebe und zivile Unternehmen umfasst, die in geringem Umfang militärisch nutzbare Produkte herstellen, fordert die Union die Bundesregierung auf, die Wörter Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter durch die Wörter Güter im Sinne von Teil B der Anlage zu § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen zu ersetzen.
Prioritär muss die Schaffung einer europäischen Rüstungsindustrie sein. Die von der Bundesregierung vorgesehenen neuen nationalen Regelungen erschweren dies jedoch nicht zuletzt aufgrund der Geltung des Einspruchsrechts auch bei Übernahmewünschen von Firmen aus EU- Staaten.
Vor diesem Hintergrund fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf, der am Donnerstag im Deutschen Bundestag beschlossen werden soll, unverzüglich zurückzuziehen und die von der Union und den Sachverständigen vorgeschlagenen Änderungen aufzunehmen.
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