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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wöhrl/Fritz/Fuchs: Kein Genehmigungsvorbehalt beim Kauf von Rüstungsbetrieben

Berlin (ots)

Anlässlich der Annahme des Entwurfs der
Bundesregierung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung durch Rot-Grün in der Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit erklären die
wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion,
Dagmar G. Wöhrl und die Berichterstatter zur Außenwirtschaft, Erich
G. Fritz und Dr. Michael Fuchs:
Obwohl die Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am
26. April eindrucksvoll die Auffassung von CDU und CSU bestätigt hat,
dass die von der Bundesregierung vorgesehene Einführung eines
Genehmigungsvorbehaltes für den Erwerb von Rüstungsunternehmen und
Unternehmen der Kryptowirtschaft durch gebietsfremde Erwerber der
falsche Weg ist, hat der Ausschuss den Entwurf der Bundesregierung
zur AWG-Änderung mit seiner rot-grünen Mehrheit angenommen.
Damit ignoriert Rot-Grün in unverantwortlicher Weise das Urteil
der Sachverständigen aus Industrie und Wissenschaft, die sich nahezu
einstimmig für die Einführung einer Meldepflicht mit Verbotsvorbehalt
statt eines Genehmigungsvorbehaltes ausgesprochen haben. Union wie
Sachverständige aus Industrie und Wissenschaft sehen das Ziel der
Sicherheitsvorsorge auch durch eine Meldepflicht erreicht. Zudem ist
eine generelle Genehmigungspflicht integrationshemmend und nicht
geeignet, die Rolle Deutschlands als aktiver Partner vor allem beim
Aufbau der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu
fördern. Ein genereller Genehmigungsvorbehalt wird vielmehr
unternehmensinterne Umstrukturierungen transnationaler Unternehmen
mit deutscher Beteiligung erschweren.
Die Sachverständigen haben auch der Kritik der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion hinsichtlich der Reichweite der geplanten
Genehmigungspflicht zugestimmt. Da die jetzt vorgeschlagene
gesetzliche Regelung nicht ausschließt, dass der Kreis der
betroffenen Unternehmen künftig erweitert wird und damit auch
Zuliefererbetriebe und zivile Unternehmen umfasst, die in geringem
Umfang militärisch nutzbare Produkte herstellen, fordert die Union
die Bundesregierung auf, die Wörter „Kriegswaffen und andere
Rüstungsgüter“ durch die Wörter „Güter im Sinne von Teil B der Anlage
zu § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen“ zu
ersetzen.
Prioritär muss die Schaffung einer europäischen Rüstungsindustrie
sein. Die von der Bundesregierung vorgesehenen neuen nationalen
Regelungen erschweren dies jedoch nicht zuletzt aufgrund der Geltung
des Einspruchsrechts auch bei Übernahmewünschen von Firmen aus EU-
Staaten.
Vor diesem Hintergrund fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die
Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf, der am Donnerstag im
Deutschen Bundestag beschlossen werden soll, unverzüglich
zurückzuziehen und die von der Union und den Sachverständigen
vorgeschlagenen Änderungen aufzunehmen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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