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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Kaupa: Stumpfe Sondersteuer

Berlin (ots)

Zur 2. und 3. Lesung des Alkopopsteuergesetzes
erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Gerlinde Kaupa MdB:
Die Union lehnt den von den Regierungsfraktionen eingebrachten
Gesetzentwurf zur Erhebung einer Sondersteuer auf Premix-Getränke ab.
Die vor dem Finanzausschuss in der vergangenen Woche zum Thema
durchgeführte Anhörung hat zahlreiche Mängel des Vorhabens
aufgezeigt.
Die Sondersteuer soll nur auf branntweinhaltige Alkopops erhoben
werden. Bier- und weinbasierte Getränke, die bereits für Jugendliche
ab 16 Jahren zugänglich sind, werden ausdrücklich nicht erfasst.
Damit ist die Ausweichbewegung im Verbraucherverhalten vorgezeichnet:
Die Jugendlichen steigen auf die preiswerteren Getränke um und das
Gesetz verfehlt damit seinen Zweck. Die wirkungsreiche Sondersteuer
in Frankreich, die dieser Tage gerne zitiert wird, betrifft sämtliche
Mischgetränke, egal ob Bier, Wein oder eine Spirituose deren Basis
ist. Nur deshalb konnte die gesetzliche Regelung bei unseren Nachbarn
den Markt für Alkopops „trockenlegen“.
Nicht letztlich geklärt worden sind außerdem die in der Anhörung
geäußerten Bedenken, dass die Regelung der Regierungsfraktionen nicht
in Einklang mit europarechtlichen Bestimmungen stehen könnte. Die
Union ist der Auffassung, dass unter den gegebenen Umständen dem
Jugendschutz durch verschiedene andere Maßnahmen Geltung verschafft
werden muss: Zu nennen ist insbesondere eine Kennzeichnung der erst
ab 18 Jahren zugänglichen Mixgetränke. So könnte etwa ein roter
Kronenkorken auf allen Alkopopflaschen ein Signal für Konsumenten und
vor allem für das Verkaufspersonal sein, das unmißverständlich an die
Altersbeschränkung bei der Abgabe erinnert.
In Selbstverpflichtungen des Handels sehen wir keine sehr
zuverlässige Maßnahme. Erfahrungen mit freiwilligen
Werbebeschränkungen zum Beispiel geben für Zweifel Anlass. So sind im
Zusammenhang mit Alkopops immer noch Internetangebote zu finden, die
sich gezielt an Jugendliche wenden. Die Unionsfraktion befürwortet
daher gesetzliche Kennzeichnungspflichten, die auch einen
einheitlichen Standard sichern.
Dem Handel muss seine Verantwortung durch geeignete Schulungen
verdeutlicht werden. Die Ordnungsämter sind aufgefordert, ihre
Prioritäten bei der Ahndung von Verstößen gegen das
Jugendschutzgesetz zu überprüfen. Die Unionsfraktion im Deutschen
Bundestag geht davon aus, dass eine unnachgiebige Reaktion auf
Zuwiderhandlungen helfen wird, den Bestimmungen des Jugendschutzes zu
ihrem Recht zu verhelfen. Letztendlich handelt es sich hierbei um
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich niemand entziehen
kann. Sondersteuern wären nur ein Zeichen der Kapitulation des
Rechtsstaates vor mangelnder Verantwortungsbereitschaft.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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