Kaupa: Stumpfe Sondersteuer
Berlin (ots)
Zur 2. und 3. Lesung des Alkopopsteuergesetzes erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerlinde Kaupa MdB:
Die Union lehnt den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Erhebung einer Sondersteuer auf Premix-Getränke ab. Die vor dem Finanzausschuss in der vergangenen Woche zum Thema durchgeführte Anhörung hat zahlreiche Mängel des Vorhabens aufgezeigt.
Die Sondersteuer soll nur auf branntweinhaltige Alkopops erhoben werden. Bier- und weinbasierte Getränke, die bereits für Jugendliche ab 16 Jahren zugänglich sind, werden ausdrücklich nicht erfasst. Damit ist die Ausweichbewegung im Verbraucherverhalten vorgezeichnet: Die Jugendlichen steigen auf die preiswerteren Getränke um und das Gesetz verfehlt damit seinen Zweck. Die wirkungsreiche Sondersteuer in Frankreich, die dieser Tage gerne zitiert wird, betrifft sämtliche Mischgetränke, egal ob Bier, Wein oder eine Spirituose deren Basis ist. Nur deshalb konnte die gesetzliche Regelung bei unseren Nachbarn den Markt für Alkopops trockenlegen.
Nicht letztlich geklärt worden sind außerdem die in der Anhörung geäußerten Bedenken, dass die Regelung der Regierungsfraktionen nicht in Einklang mit europarechtlichen Bestimmungen stehen könnte. Die Union ist der Auffassung, dass unter den gegebenen Umständen dem Jugendschutz durch verschiedene andere Maßnahmen Geltung verschafft werden muss: Zu nennen ist insbesondere eine Kennzeichnung der erst ab 18 Jahren zugänglichen Mixgetränke. So könnte etwa ein roter Kronenkorken auf allen Alkopopflaschen ein Signal für Konsumenten und vor allem für das Verkaufspersonal sein, das unmißverständlich an die Altersbeschränkung bei der Abgabe erinnert.
In Selbstverpflichtungen des Handels sehen wir keine sehr zuverlässige Maßnahme. Erfahrungen mit freiwilligen Werbebeschränkungen zum Beispiel geben für Zweifel Anlass. So sind im Zusammenhang mit Alkopops immer noch Internetangebote zu finden, die sich gezielt an Jugendliche wenden. Die Unionsfraktion befürwortet daher gesetzliche Kennzeichnungspflichten, die auch einen einheitlichen Standard sichern.
Dem Handel muss seine Verantwortung durch geeignete Schulungen verdeutlicht werden. Die Ordnungsämter sind aufgefordert, ihre Prioritäten bei der Ahndung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz zu überprüfen. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag geht davon aus, dass eine unnachgiebige Reaktion auf Zuwiderhandlungen helfen wird, den Bestimmungen des Jugendschutzes zu ihrem Recht zu verhelfen. Letztendlich handelt es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich niemand entziehen kann. Sondersteuern wären nur ein Zeichen der Kapitulation des Rechtsstaates vor mangelnder Verantwortungsbereitschaft.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell