Storm/Widmann-Mauz: Schmidt muss für unbürokratischen Beitragseinzug beim Zahnersatz sorgen
Berlin (ots)
Zur heutigen Meldung der BILD-Zeitung, die Versorgung von Rentnern und Arbeitslosen mit Zahnersatz sei durch einen Fehler im Gesetz gefährdet, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung, Andreas Storm MdB und die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist aufgefordert, unverzüglich zu klären, ob tatsächlich eine Regelungslücke beim Beitragseinzug vorliegt, und gegebenenfalls eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Ohne Zweifel sollte der Zahnersatz-Beitrag für diejenigen Versicherten, die ihren Zahnersatz ab 2005 nicht privat absichern möchten, zusammen mit dem regulären Krankenkassenbeitrag auf unbürokratische und verwaltungsfreundliche Weise abgeführt werden.
Die technische Umsetzung des Beitragseinzugs hat jedoch nichts mit der zuverlässigen Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz zu tun. Das wissen auch die Krankenkassen. Sie sollten ihre Versicherten sachlich über die Neuregelung beim Zahnersatz und die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Absicherung informieren.
Für Befürchtungen, Rentner und Arbeitslose erhielten ab dem 1.1.2005 keinen Zahnersatz mehr, besteht rechtlich überhaupt kein Anlass. Die Versorgung mit Zahnersatz ist für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch ab dem kommenden Jahr gesichert. Anderslautende Behauptungen sind aus der Luft gegriffen und entbehren jeder Grundlage.
Fakt ist: Die Krankenkassen haben darauf hingewiesen, dass im Gesetz bislang eine einfache und praktikable Regelung für den Einzug des Zahnersatz-Beitrags bei Rentnern, Arbeitslosen und Rehabilitanden fehlt. Für sie müsste deshalb der Beitrag individuell erhoben werden, während dies bei Arbeitnehmern zusammen mit den sonstigen Beiträgen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber erfolgt. Dies würde zwar zu unnötigem Verwaltungsaufwand führen, aber keineswegs den gesetzlichen Anspruch der Versicherten auf Zahnersatz einschränken.
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