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Klöckner/Petzold: Bundesrat lässt Trittin mit seinem Hochwasserschutzgesetz im Regen stehen

Berlin (ots)

Zur heutigen Stellungnahme des Bundesrates gegen
ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten erklären der
Berichterstatter im Umweltausschuss für Hochwasser, Ulrich Petzold
MdB und die zuständige Berichterstatterin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft, Julia Klöckner MdB:
Der Bundesrat hat sich heute gegen das zuvor vom Bundestag mit den
Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete „Gesetz zur
Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“ ausgesprochen.
Damit bestätigte der Bundesrat das kritische Votum des Agrar- und des
Umweltausschusses im Bundesrat, die bereits vor zwei Wochen ihre
ablehnende Haltung zu dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin
vorgesehenen Verbot der ackerbaulichen Nutzung von
Überschwemmungsgebieten bekannt gegeben hatten.
Wir sind beruhigt, dass unsere Anstrengungen und Kritik in diesem
Bereich Früchte tragen. Es wäre nicht nur überzogen, sondern sachlich
falsch gewesen, den Ackerbau auf von Überschwemmung bedrohte Flächen
ab 2012 verbieten zu wollen. Denn dies läuft effektiv dem
Hochwasserschutz entgegen. Die Bewirtschaftung der Flusslandschaften
erhält die Wasserspeicherkapazität der Böden. Bislang gibt es keine
gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass mit dem
Verbot einer ackerbaulichen Nutzung positive Effekte für die
Vermeidung von Hochwasser verbunden sind. Vielmehr ist es durchaus
möglich, dass die durch die ausbleibende Beackerung fehlende Drainage
des Bodens zu vermindertem Abfluss von Regenwasser führt.
Was Umweltminister Trittin am grünen Tisch seines Ministeriums mit
anderthalbjähriger Verspätung über den Bundestag nun durchsetzen
wollte, wurde glücklicher Weise vor Ort im Bundesrat verhindert. Dies
ist schon allein deshalb verständlich, weil die Bundesländer – unter
ihnen auch etliche SPD-geführte Länder wie Rheinland-Pfalz – mit
ihrem hohen landwirtschaftlichen Anteil unmittelbar von der Regelung
betroffen wären. Nach ihrer Auffassung würde mit einem Ackerbauverbot
in Überschwemmungsgebieten ohne Not der Weg des kooperativen
Miteinanders mit der Landwirtschaft verlassen und eine rein
ordnungsrechtliche Regelung geschaffen, die von der Landwirtschaft
eher als Konfrontation verstanden würde.
Es ist gut, dass wir gemeinsam dieses kontraproduktive Vorhaben in
die richtigen Bahnen leiten konnten. Ein entscheidender Aspekt für
die Korrektur ist, dass wir so auch die drohende Flut von
Entschädigungszahlungen vermieden haben. Schließlich hätte das Gesetz
einen enteignungsgleichen Eingriff in die Rechte der betroffenen
Landwirte bedeutet, der zwangsläufig Schadensersatzansprüche nach
sich gezogen hätte. Die so gesparten Mittel gilt es nun in eine
sinnvolle Hochwasserschutzpolitik zu investieren, die von den
betroffenen Ländern mitgetragen wird. Die Ende Mai anstehende
neuerliche Debatte im Bundestag wird zeigen, ob für die Durchsetzung
dieser Ziele die Anrufung des Vermittlungsausschusses notwendig wird
oder nicht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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