Klöckner/Petzold: Bundesrat lässt Trittin mit seinem Hochwasserschutzgesetz im Regen stehen
Berlin (ots)
Zur heutigen Stellungnahme des Bundesrates gegen ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten erklären der Berichterstatter im Umweltausschuss für Hochwasser, Ulrich Petzold MdB und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner MdB:
Der Bundesrat hat sich heute gegen das zuvor vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ausgesprochen. Damit bestätigte der Bundesrat das kritische Votum des Agrar- und des Umweltausschusses im Bundesrat, die bereits vor zwei Wochen ihre ablehnende Haltung zu dem von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgesehenen Verbot der ackerbaulichen Nutzung von Überschwemmungsgebieten bekannt gegeben hatten.
Wir sind beruhigt, dass unsere Anstrengungen und Kritik in diesem Bereich Früchte tragen. Es wäre nicht nur überzogen, sondern sachlich falsch gewesen, den Ackerbau auf von Überschwemmung bedrohte Flächen ab 2012 verbieten zu wollen. Denn dies läuft effektiv dem Hochwasserschutz entgegen. Die Bewirtschaftung der Flusslandschaften erhält die Wasserspeicherkapazität der Böden. Bislang gibt es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass mit dem Verbot einer ackerbaulichen Nutzung positive Effekte für die Vermeidung von Hochwasser verbunden sind. Vielmehr ist es durchaus möglich, dass die durch die ausbleibende Beackerung fehlende Drainage des Bodens zu vermindertem Abfluss von Regenwasser führt.
Was Umweltminister Trittin am grünen Tisch seines Ministeriums mit anderthalbjähriger Verspätung über den Bundestag nun durchsetzen wollte, wurde glücklicher Weise vor Ort im Bundesrat verhindert. Dies ist schon allein deshalb verständlich, weil die Bundesländer unter ihnen auch etliche SPD-geführte Länder wie Rheinland-Pfalz mit ihrem hohen landwirtschaftlichen Anteil unmittelbar von der Regelung betroffen wären. Nach ihrer Auffassung würde mit einem Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten ohne Not der Weg des kooperativen Miteinanders mit der Landwirtschaft verlassen und eine rein ordnungsrechtliche Regelung geschaffen, die von der Landwirtschaft eher als Konfrontation verstanden würde.
Es ist gut, dass wir gemeinsam dieses kontraproduktive Vorhaben in die richtigen Bahnen leiten konnten. Ein entscheidender Aspekt für die Korrektur ist, dass wir so auch die drohende Flut von Entschädigungszahlungen vermieden haben. Schließlich hätte das Gesetz einen enteignungsgleichen Eingriff in die Rechte der betroffenen Landwirte bedeutet, der zwangsläufig Schadensersatzansprüche nach sich gezogen hätte. Die so gesparten Mittel gilt es nun in eine sinnvolle Hochwasserschutzpolitik zu investieren, die von den betroffenen Ländern mitgetragen wird. Die Ende Mai anstehende neuerliche Debatte im Bundestag wird zeigen, ob für die Durchsetzung dieser Ziele die Anrufung des Vermittlungsausschusses notwendig wird oder nicht.
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