Rachel: Vorhandene Möglichkeiten zur Stammzellforschung nicht schlecht reden
Berlin (ots)
Zur Forderung nach einer Liberalisierung der embryonalen Stammzellforschung erklärt der Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin, Thomas Rachel MdB:
Der gefundene Kompromiss zur embryonalen Stammzellforschung sollte nicht in Frage gestellt werden. Forderungen nach einer Novellierung des Stammzellgesetzes sind abzulehnen.
Die von den Liberalisierungsbefürwortern angeführten Argumente greifen nicht: Weder wandern Forscher im Hinblick auf gesetzliche Beschränkungen in der embryonalen Stammzellforschung massenweise ab, noch ist eine schrankenlose Embryonenforschung Voraussetzung für einen führenden Platz Deutschlands in Forschung und Wissenschaft. Prof. Hans Schöler ist vor einem halben Jahr nach Deutschland aus den USA zurückgekehrt.
Die embryonale Stammzellforschung befindet sich zurzeit noch im Stadium der Grundlagenforschung. Hierfür sind die rechtlichen Bedingungen, unter denen in Deutschland geforscht werden kann, ausreichend. Konkrete Therapien sind nicht in Sicht. Das konkretisierte in Aussicht Stellen von Behandlungsmöglichkeiten in wenigen Jahren für bisher nicht therapierbare Krankheiten wie Alzheimer und Multipler Sklerose stellt daher ein lediglich unseriöses Heilversprechen dar. Die einzigen Erfolg versprechenden Ergebnisse werden zurzeit auf dem Gebiet der adulten Stammzellen erzielt.
Eventuelle Nachteile des Biotechnologiestandortes Deutschland haben daher nicht in den Restriktionen des Stammzell- und Embryonenschutzgesetzes ihre Ursache, sondern vielmehr in mangelnder finanzieller Unterstützung. Es schadet dem Standort Deutschland, wenn ethisch unverzichtbare Aspekte negativ bewertet und Schranken einseitig in den Vordergrund gerückt werden. Deutschland bietet zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten.
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