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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Storm/Müller/Weiß: Unabhängiger Alterssicherungsrat erforderlich

Berlin (ots)

Im Hinblick auf das „Gesetz zur Organisationsreform
der gesetzlichen Rentenversicherung“, das das Bundeskabinett morgen
beschließen wird, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Andreas Storm MdB, sowie die zuständigen Berichterstatter, Hildegard
Müller MdB und Gerald Weiß MdB:
Über die Notwendigkeit einer Organisationsreform der gesetzlichen
Rentenversicherung besteht seit langem ein grundsätzlicher Konsens.
Allerdings sollte die nunmehr vorgesehene organisatorische
Neugliederung der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Schaffung
eines unabhängigen Alterssicherungsrats mit dem Ziel einer
Verbesserung der Qualitätssicherung in der Politikberatung und der
Kontrolle des Regierungshandels in der Alterssicherungspolitik
verbunden werden. Einen solchen unabhängigen Alterssicherungsrat
hatte vor gut zwei Jahren bereits die Enquete- Kommission
„Demographischer Wandel – Herausforderungen unser älter werdenden
Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“ in ihrem
parteiübergreifend verabschiedeten Schlussbericht (BT-Drucksache
14/8800 vom 28. März 2002) empfohlen.
Ein unabhängiger Alterssicherungsrat sollte den bisher bestehenden
Sozialbeirat ersetzen. Er sollte weitergehende Aufgaben als dieser
erhalten und vor allen wichtigen Entscheidungen in der
Alterssicherungspolitik, insbesondere zu Änderungen der
Rentenanpassungsformel, der Anhebung der Altersgrenzen, der
langfristigen Entwicklung von Rentenniveau und Beitragssatz sowie der
Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage, zwingend gehört werden. Daneben
sollte ihm die Aufgabe übertragen werden, eine Gesamtbetrachtung
aller öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme vorzunehmen und
diese auf ihre Nachhaltigkeit und intergenerationellen
Verteilungswirkungen zu beurteilen und zu begutachten. Dazu sollte er
in jeder Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem bereits regelmäßig
vorzulegenden Alterssicherungsbericht praxisrelevante Analysen
vorlegen. Um die Unabhängigkeit des Altersicherungsrats zu
unterstreichen, sollte die Geschäftsführung des Alterssicherungsrats
nicht - wie beim heute bestehenden Sozialbeirat - dem
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung obliegen,
sondern könnte bei der Deutschen Bundesbank angesiedelt sein.
Das „Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen
Rentenversicherung“, das morgen vom Bundeskabinett beschlossen wird
und ganz wesentlich auf das Gemeinsame Konzept zwischen dem
Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten von Ende Juni 2003
zurückgeht, wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion grundsätzlich
begrüßt. Vor allem im Hinblick auf den Auszehrungsprozess bei den
Landesversicherungsanstalten durch die mittlerweile überholte
Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist eine
organisatorische Neugliederung der gesetzlichen Rentenversicherung
dringend erforderlich.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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