Storm/Müller/Weiß: Unabhängiger Alterssicherungsrat erforderlich
Berlin (ots)
Im Hinblick auf das Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung, das das Bundeskabinett morgen beschließen wird, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, sowie die zuständigen Berichterstatter, Hildegard Müller MdB und Gerald Weiß MdB:
Über die Notwendigkeit einer Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung besteht seit langem ein grundsätzlicher Konsens. Allerdings sollte die nunmehr vorgesehene organisatorische Neugliederung der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Schaffung eines unabhängigen Alterssicherungsrats mit dem Ziel einer Verbesserung der Qualitätssicherung in der Politikberatung und der Kontrolle des Regierungshandels in der Alterssicherungspolitik verbunden werden. Einen solchen unabhängigen Alterssicherungsrat hatte vor gut zwei Jahren bereits die Enquete- Kommission Demographischer Wandel Herausforderungen unser älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik in ihrem parteiübergreifend verabschiedeten Schlussbericht (BT-Drucksache 14/8800 vom 28. März 2002) empfohlen.
Ein unabhängiger Alterssicherungsrat sollte den bisher bestehenden Sozialbeirat ersetzen. Er sollte weitergehende Aufgaben als dieser erhalten und vor allen wichtigen Entscheidungen in der Alterssicherungspolitik, insbesondere zu Änderungen der Rentenanpassungsformel, der Anhebung der Altersgrenzen, der langfristigen Entwicklung von Rentenniveau und Beitragssatz sowie der Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage, zwingend gehört werden. Daneben sollte ihm die Aufgabe übertragen werden, eine Gesamtbetrachtung aller öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssysteme vorzunehmen und diese auf ihre Nachhaltigkeit und intergenerationellen Verteilungswirkungen zu beurteilen und zu begutachten. Dazu sollte er in jeder Legislaturperiode im Zusammenhang mit dem bereits regelmäßig vorzulegenden Alterssicherungsbericht praxisrelevante Analysen vorlegen. Um die Unabhängigkeit des Altersicherungsrats zu unterstreichen, sollte die Geschäftsführung des Alterssicherungsrats nicht - wie beim heute bestehenden Sozialbeirat - dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung obliegen, sondern könnte bei der Deutschen Bundesbank angesiedelt sein.
Das Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung, das morgen vom Bundeskabinett beschlossen wird und ganz wesentlich auf das Gemeinsame Konzept zwischen dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten von Ende Juni 2003 zurückgeht, wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion grundsätzlich begrüßt. Vor allem im Hinblick auf den Auszehrungsprozess bei den Landesversicherungsanstalten durch die mittlerweile überholte Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten ist eine organisatorische Neugliederung der gesetzlichen Rentenversicherung dringend erforderlich.
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