Meister/Schauerte: Rot-Grün muss die Gesellschafterfremd-finanzierung nachbessern!
Berlin (ots)
Anlässlich der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragten Selbstbefassung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages mit der Gesellschafterfremdfinanzierung erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, Hartmut Schauerte MdB:
Die Bundesregierung hat im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt, dass sie die Vorschrift über die Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG) nicht ändern will. Mit einem BMF-Schreiben werde den Anliegen der Wirtschaft hinreichend Rechnung getragen. Insbesondere für die sog. Rückgriffsfälle, in denen eine Bank einer Kapitalgesellschaft ein Darlehen gewährt, für das sich der Gesellschafter verbürgt, sei im BMF-Schreiben eine zufrieden stellende Lösung gefunden worden.
Die Vorschrift über die Gesellschafterfremdfinanzierung versagte ursprünglich in grenzüberschreitenden Fällen die steuerliche Anerkennung überzogener Fremdfinanzierungen durch Gesellschafter, wie sie typischerweise unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles vorgenommen werden. Zu diesem Zweck wurden bei einem Verhältnis des Eigenkapitals zu Fremdkapital von 1:1,5 Zinsausgaben steuerlich nicht anerkannt, sondern als steuerpflichtige Gewinnausschüttung behandelt. Die Regierungsfraktionen hatten diese Regelung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit europäischem Recht auf inländische Fallgestaltungen ausgedehnt und verschärft.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Brisanz dieser Neuregelung bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt. Sie konnte erreichen, dass die Freigrenze, bis zu der die Regelung nicht anwendbar ist, von 50.000 Euro auf 250.000 Euro angehoben wurde und Vergütungen für Sachkapitalüberlassungen vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen wurden. Weitere Zugeständnisse, insbesondere mit Blick auf das Verhältnis Eigen-/Fremdkapital und die Rückgriffsfälle, konnten seinerzeit nicht erreicht werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat angesichts der existenzbedrohenden Auswirkungen der Vorschrift die von der Bundesregierung initiierte Neureglung sowie das geplante BMF- Schreiben eine Selbstbefassung des Finanzausschusses verlangt und die Regelung kritisch hinterfragt.
Zwar ist das Ziel der Vorschrift, nämlich missbräuchliche Fallgestaltungen zu unterbinden, nach den Leitlinien der OECD nicht zu beanstanden. Jedoch ist die bloße Ausdehnung der Vorschrift auf inländische Gesellschafter und die Verschärfung der Vorschrift nicht gerechtfertigt, da bei rein inländischen Sachverhalten in Deutschland erwirtschaftete Erträge nicht der Besteuerung entzogen werden. Getroffen werden vielmehr übliche Finanzierungsformen wie beispielsweise die sog. Rückgriffsfälle, so dass viele Unternehmen steuerlich massiv belastet werden und zum Teil in ihrer Existenz bedroht sind. Diese und weitere Probleme lassen sich nicht bloß durch ein BMF-Schreiben lösen, das für die Gerichte nicht verbindlich ist und daher den betroffenen Unternehmen keine Rechtssicherheit gewährt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet, dass die Bundesregierung ihre praxisfeme Haltung aufgibt und die bestehenden Probleme und Rechtsunsicherheiten nicht mit einem fragwürdigen BMF-Schreiben beseitigt. Erforderlich ist eine klare gesetzliche Regelung, die berechtigte wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell