Fuchs: In Trippelschritten in Richtung weniger Bürokratie
Berlin (ots)
Zu dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Entwurf der Arbeitsstättenverordnung erklärt der Vorsitzende der AG Bürokratieabbau der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Wir erinnern uns: Im September 2003 kündigte Clement eine neue Arbeitstättenverordnung an. Diese war jedoch nur eine Mogelpackung, die im Bundsrat von vernünftigen Leuten abgelehnt wurde.
Gestern versuchte es Wolfgang Clement mit einem zweiten Entwurf zur Arbeitsstättenverordnung. Zu loben ist die rasche Umsetzung, zählt doch dieses Projekt zu den vor kurzem erst verkündeten 28 Entbürokratisierungsprojekten. Zu loben ist auch die Auswahl des Projekts. Gerade die Beschneidung der Arbeitsstättenverordnung ist nicht nur eine überfällige Aufgabe, sie ist auch bitter notwendig.
Neben allen Auflagen, Pflichten und Behördengängen, die Unternehmer bereits tätigen müssen, ist die peinlich genaue Beachtung, wie Arbeitsräume auszugestalten sind, heutzutage nicht mehr tragbar. Zu kritisieren ist: Der glücklose Ankündigungsminister Clement wagt sich nur minimal auf diesem wuchernden Bürokratiebereich voran: Die Bewegungsfläche pro Angestellter unterliegt nun keiner Regelung mehr, vormals war sie akribisch auf 1,5 m2 festgelegt. Es wird nicht mehr reguliert, dass Gegenstände an Arbeitsplätzen die Beschäftigten nicht gefährden dürfen. Auch die zwingende Sichtverbindung nach außen ist nun entfallen - schon lange war sie kaum noch Realität. Alle diese entfallenen Regelungen dürfen vernünftige Unternehmer zum Wohle ihrer Arbeitnehmer selbst in die Hand nehmen. Dies hätte schon lange erfolgen können.
Sieht so Bürokratieabbau aus, auf den Deutschland gewartet hat? Bürokratieabbau sei zählebig und dauere, so der Wirtschaftsminister. Aber wieso wird von Beginn an nur mit Stricknadeln anstatt mit Schwertern gekämpft?
Unsere Unternehmer plagen hierzulande jährlich 46 Mrd. Bürokratiekosten. Wenn nicht bald ein großer Schlag kommt, so wird der Standort Deutschland immer unattraktiver. Immer mehr Unternehmensabwanderungen und Insolvenzen sind die Folge.
Der Bundeswirtschaftsminister soll die Arbeitsstättenverordnung einfach abschaffen. Wir brauchen im Arbeitsrecht die Generalklausel: Für ausreichenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber zu sorgen. Dies wäre für jeden Unternehmer ein Geschenk des Himmels. Mit Generalklauseln hatte schon der BGB- Gesetzgeber 1900 großen Erfolg, daher sollte der Trend wieder dorthin gehen, und weg von erstickenden Einzelfallregulierungen. Aufgrund unserer betrieblichen Prüfungen und Gremien würde schon für hinreichende Beachtung dieser Generalklausel gesorgt werden. Die Union fordert daher, Freiheit wagen Bürokratie abbauen
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