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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hasselfeldt: Gentechniknovelle im Geiste der EU-Vorgaben nachbessern!

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen 1. Lesung des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuordnung des
Gentechnikrechts erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur
Neuordnung des Gentechnikrechts soll im Wesentlichen die EU-
Freisetzungsrichtlinie umgesetzt werden. Der von Ministerin Künast
erarbeitete Entwurf weicht jedoch schon in seiner Grundkonzeption von
den europäischen Vorgaben ab.
Die Europäische Union hat eindeutig eine Grundentscheidung für den
Einsatz der Grünen Gentechnik in Europa getroffen. Der von der
Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verankert zwar die Förderung
der Grünen Gentechnik im Gesetzeszweck - die sonstigen Regelungen des
Gesetzes legen aber den Schluss nahe, dass diese Zweckbestimmung
lediglich Alibifunktion hat.
Denn: Überbordende bürokratische Hemmnisse und die Ausgestaltung
der Haftungsregelungen – der Landwirt soll selbst dann haften, wenn
er alle an ihn gestellten Anforderungen und Auflagen erfüllt hat –
werden dazu führen, dass keinem Landwirt der Anbau von gentechnisch
veränderten Produkten empfohlen werden kann. Das Gentechnikgesetz
verkommt damit zu einem Verhinderungsgesetz. Eine solche Konsequenz
hätte nicht nur unabsehbare negative Folgen für die Zukunfts- und
Innovationsfähigkeit Deutschlands, sondern verstößt zudem gegen die
europäischen Vorgaben. Es besteht daher erheblicher
Nachbesserungsbedarf des Gesetzentwurfs im Geiste der EU-
Entscheidung.
Zudem verhält sich die Bundesregierung in der gesamten Debatte um
die Grüne Gentechnik höchst widersprüchlich. Anstatt sachliche
Informationsarbeit zu leisten, werden Verbraucher und Landwirte durch
eine einseitige Informationspolitik zunehmend verwirrt und
verunsichert.
Denn wie ist es zu verstehen, dass Bundeskanzler Schröder im Jahre
2000 vollmundig ein bundesweites Erprobungsanbauprogramm verspricht,
dieses Projekt dann fallen lässt und Ministerin Künast den von den
Bundesländern derzeit durchgeführten Probeanbau sogar kritisiert? Wie
kann Ministerin Künast in Bezug auf den Probeanbau den Vorwurf der
Intransparenz und Geheimhaltung erheben, obwohl das ihrem Ministerium
unterstehende Bundessortenamt den Anbau des BT-Maises unabhängig
davon zugelassen hat, wann, wo und von wem der Mais angebaut wird?
Wie kann es sein, dass Ministerin Künast verkündet hat, dass sie
der Zulassung des Syngenta-Süssmaises im EU-Rat nicht zustimmen
könne, da „wissenschaftliche Bedenken nicht ausgeräumt seien“, sich
dann aber bei der Abstimmung der Stimme enthält und nicht mit „nein“
stimmt?
Es drängt sich also die Frage auf, wofür die Bundesregierung im
Bereich der Grünen Gentechnik steht. Eines ist allerdings klar: Mit
Sachlichkeit und Transparenz oder gar Innovation hat das Verhalten
der Bundesregierung wenig zu tun.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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