Hasselfeldt: Gentechniknovelle im Geiste der EU-Vorgaben nachbessern!
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuordnung des Gentechnikrechts erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Gentechnikrechts soll im Wesentlichen die EU- Freisetzungsrichtlinie umgesetzt werden. Der von Ministerin Künast erarbeitete Entwurf weicht jedoch schon in seiner Grundkonzeption von den europäischen Vorgaben ab.
Die Europäische Union hat eindeutig eine Grundentscheidung für den Einsatz der Grünen Gentechnik in Europa getroffen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verankert zwar die Förderung der Grünen Gentechnik im Gesetzeszweck - die sonstigen Regelungen des Gesetzes legen aber den Schluss nahe, dass diese Zweckbestimmung lediglich Alibifunktion hat.
Denn: Überbordende bürokratische Hemmnisse und die Ausgestaltung der Haftungsregelungen der Landwirt soll selbst dann haften, wenn er alle an ihn gestellten Anforderungen und Auflagen erfüllt hat werden dazu führen, dass keinem Landwirt der Anbau von gentechnisch veränderten Produkten empfohlen werden kann. Das Gentechnikgesetz verkommt damit zu einem Verhinderungsgesetz. Eine solche Konsequenz hätte nicht nur unabsehbare negative Folgen für die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands, sondern verstößt zudem gegen die europäischen Vorgaben. Es besteht daher erheblicher Nachbesserungsbedarf des Gesetzentwurfs im Geiste der EU- Entscheidung.
Zudem verhält sich die Bundesregierung in der gesamten Debatte um die Grüne Gentechnik höchst widersprüchlich. Anstatt sachliche Informationsarbeit zu leisten, werden Verbraucher und Landwirte durch eine einseitige Informationspolitik zunehmend verwirrt und verunsichert.
Denn wie ist es zu verstehen, dass Bundeskanzler Schröder im Jahre 2000 vollmundig ein bundesweites Erprobungsanbauprogramm verspricht, dieses Projekt dann fallen lässt und Ministerin Künast den von den Bundesländern derzeit durchgeführten Probeanbau sogar kritisiert? Wie kann Ministerin Künast in Bezug auf den Probeanbau den Vorwurf der Intransparenz und Geheimhaltung erheben, obwohl das ihrem Ministerium unterstehende Bundessortenamt den Anbau des BT-Maises unabhängig davon zugelassen hat, wann, wo und von wem der Mais angebaut wird?
Wie kann es sein, dass Ministerin Künast verkündet hat, dass sie der Zulassung des Syngenta-Süssmaises im EU-Rat nicht zustimmen könne, da wissenschaftliche Bedenken nicht ausgeräumt seien, sich dann aber bei der Abstimmung der Stimme enthält und nicht mit nein stimmt?
Es drängt sich also die Frage auf, wofür die Bundesregierung im Bereich der Grünen Gentechnik steht. Eines ist allerdings klar: Mit Sachlichkeit und Transparenz oder gar Innovation hat das Verhalten der Bundesregierung wenig zu tun.
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