Meister: Rot/Grün verkennt bildungs- und steuerpolitische Notwendigkeiten!
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung der Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Abgabenordnung und des Einskommensteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Sachverständigen haben die Absicht der Bundesregierung, die Abziehbarkeit von Berufsausbildungskosten einschränken zu wollen, massiv kritisiert. Die Bundesregierung konterkariere mit ihrem Vorhaben ihr eigenes bildungspolitisches Programm und schaffe eine unzeitgemäße, kaum zu administrierende Vorschrift, die obendrein noch verfassungsrechtlich zweifelhaft sei. Es handele es sich um ein Gesetz zur Nichtanwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, dessen Hintergrund lediglich finanzieller Natur sei.
Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Gesetzesänderung ist eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bislang wurden Bildungsaufwendungen in nicht oder nur begrenzt abzugsfähige Berufsausbildungskosten (z.B. alle Aufwendungen zum Erwerb von Kenntnissen, die als Grundlage für einen künftigen Beruf dienen bzw. Promotionskosten, die regelmäßig nur als Sonderausgaben abzugsfähig waren) und uneingeschränkt abzugsfähige Fortbildungskosten unterteilt. Die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat sich von dieser Typisierung verabschiedet und hält nun den beruflichen Veranlassungszusammenhang für entscheidend. Ein solcher Veranlassungszusammenhang liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden. Der Veranlassungszusammenhang ist ein im Einkommensteuergesetz angelegtes tragendes Prinzip, wenn es um die Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen geht. Der Bundesfinanzhof hat seine neue Rechtsprechung in weiteren konkreten Fällen konsequent angewendet und Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme oder ein berufsbegleitendes Erststudium zum Abzug zugelassen, auch wenn die Basis für neue Berufsfelder geschaffen oder ein Berufswechsel vorbereitet werden soll. Ferner hat er entschieden, dass bei einer erstmaligen Berufsausbildung vorab entstandene Werbungskosten vorliegen können.
Auch an weiteren gesetzlichen Vorhaben übten die Sachverständigen Kritik. So seien die gesetzgeberischen Schritte von der Aufhebung des Haushaltsfreibetrages bis zur Einführung des noch immer unbefriedigenden Entlastungsbetrages für Alleinerziehende abenteuerlich. Der Wegfall der Anmelde- und Abführungsfrist für die Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen sei eine weitere bürokratische Ausnahmevorschrift, die den Steuerpflichtigen keine Zeit ließe, die ihm auferlegten steuerlichen Pflichten sorgfältig zu erfüllen.
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