Merkel/Klöckner: Organspendebereitschaft fördern!
Berlin (ots)
Anlässlich des Tages der Organspende am 5. Juni erklären die Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Angela Merkel MdB, und die zuständige Unionsberichterstatterin für Transplantationsmedizin in der Enquête-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin, Julia Klöckner MdB:
Organspende ist ein Thema, dass alle betrifft und alle angeht. Aus diesem Grund wurde 1983 der Tag der Organspende eingeführt, um bundesweit in zahlreichen Veranstaltungen über Organspende und Transplantation aufzuklären. Leider gibt es noch immer viel zu wenige, die nach ihrem Tod ihre Organe zur Verfügung stellen. Derzeit warten etwa 12.000 Patienten auf ein lebensrettendes Organ. Bereits ein Drittel der Patienten sterben aufgrund mangelnder Organe und somit zu langer Wartezeiten.
Die Übertragung von Organen und Geweben gehört zu den medizinisch anerkannten und sicheren Verfahren. 1997 wurde nach intensiver Diskussion das Transplantationsgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dennoch ist das Ziel der Gemeinschaftsaufgabe, nämlich die Förderung der Organspendebereitschaft, nicht erreicht worden. Rund 80 Prozent der Deutschen halten die Organspende für sinnvoll, etwa 60 Prozent würden im Todesfall selbst auch ihre Organe zur Verfügung stellen, aber nur ca. 12 Prozent der Deutschen besitzen einen Spendeausweis. Hier gilt es, das Potenzial der prinzipiellen Zustimmung zu nutzen und für ein aktives Bekenntnis durch Tragen eines Spendeausweises zu gewinnen. Denn oft liegt die mangelnde Zustimmung an der fehlenden Information und Konfrontation mit diesem Thema.
Deshalb müssen die Öffentlichkeits- und Informationsarbeiten optimiert und neue, konkrete Maßnahmen angegangen werden:
Jedes Bundesland sollte verpflichtet werden, Transplantationsbeauftragte einzusetzen. In Bayern werden z.B. Transplantationsbeauftragte für jedes Patientengespräch vergütet. Der Erfolg ist ersichtlich!
Das Ärzte- und Pflegepersonal muss regelmäßig in Bezug auf Organspende und -transplantation geschult werden. Nur wer selbst informiert ist, kann auch Angehörige, die einer Organspende zustimmen müssen, davon überzeugen.
Die Beteiligung der Krankenhäuser an der Meldung von hirntoten Menschen und am einfühlenden Gespräch mit den Angehörigen ist optimierbar.
Die Aufklärungsarbeit muss regelmäßig und öffentlichkeitswirksam durchgeführt werden. Die Bundesregierung muss hierfür mehr Mittel zur Verfügung stellen, statt diese kontinuierlich zu kürzen.
Das Thema Organtransplantation gehört in die Lehrpläne der Schulen, zum Beispiel in die Fächer Biologie, Religion und Ethik.
Im Rahmen der Führerscheinprüfung muss das Thema aufgegriffen, und die Prüflinge sollten motiviert werden, einen Spendeausweis auszufüllen.
Bei der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Organspende müssen die Krankenkassen aktiver werden. Etwa alle fünf Jahre sollten sie ihre Mitglieder über die neuesten Entwicklungen der Transplantationsmedizin informieren und diese nach ihrer möglichen Organspendebereitschaft fragen. Die Spendebereitschaft wird dann auf der Versichertenkarte verzeichnet und kann jederzeit widerrufen werden.
Forschung und Innovation im Bereich der Transplantationsmedizin müssen intensiv gefördert werden - z.B. auf dem Gebiet der Xenotransplantation und Entwicklung von Kunstorganen.
Für die Gemeinschaftsaufgabe Organspende muss sich auch die Politik intensiver einsetzen. Die Unionsparteien unterstützen die Organspende als Akt barmherziger Solidarität. Zum Thema Transplantationsmedizin hat die Fraktion vor einigen Wochen eine Große Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 15/2707) eingereicht, deren Beantwortung interessiert erwartet wird.
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