Meister: Union lehnt nationalen Alleingang bei Flugkerosinbesteuerung nachdrücklich ab
Berlin (ots)
Zu angeblichen erneuten Vorschlägen aus dem Bundesfinanzministerium, die Steuerfreiheit von Flugbenzin auf innerdeutsche Flüge abzuschaffen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Union lehnt einen nationalen Alleingang bei der Flugkerosinbesteuerung und eine erneute Steuererhöhungsdiskussion ab. Ein nationaler Alleingang zur Erhebung von Mineralölsteuer auf Flugkerosin alleine in Deutschland hätte schwerwiegende negative Auswirkungen auf die vom internationalen Handel und Austausch lebende deutsche Wirtschaft und die hier arbeitenden Menschen. Sie würde zu Verlagerung von Verkehr und Arbeitsplätzen ins Ausland führen. Eine Verunsicherung von Verbrauchern und Wirtschaft ist abzulehnen. Die Steuererhöhungen der letzten Jahre, die dem Standort Deutschland erheblich geschadet haben, müssen der Vergangenheit angehören.
Das weltweit als Grundlage des Luftverkehrs geltende "Chicagoer Abkommen" schreibt vor, dass für internationale Flüge keine Mineralölsteuer erhoben werden darf. Diese Maßgabe ist in allen europäischen Staaten harmonisiert umgesetzt und im EU-Recht verankert. Ebenso ist diese Verpflichtung Bestandteil aller bilateralen Luftverkehrsabkommen Deutschlands, die mit rund 130 Staaten bestehen.
Die EU-Energiesteuerrichtlinie vom März 2003 enthält in Art. 14 Abs. 2 Satz 1 nun zwar eine Ermächtigung für die Mitgliedstaaten, die Steuerbefreiung auf internationale oder innergemeinschaftliche Transporte zu beschränken. Dies bedeutet, Inlandsflüge dürften grundsätzlich besteuert werden. Art. 14 Abs.2 Satz 2 eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, innergemeinschaftliche Flüge zu besteuern, sofern die Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander abschließen.
Doch einen nationalen Alleingang lehnt die Union mit Nachdruck ab. Die SPD hat dies wiederholt versucht und ist zuletzt mit einer Initiative zur Erhebung von Mehrwertsteuer auf innerdeutsche Flüge im Bundesrat zu Recht gescheitert.
Eine einseitige Einführung der Besteuerung von Kerosin in Deutschland würde zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Staaten führen. Flugzeuge könnten jederzeit außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union zum Auftanken zwischenlanden und damit die Besteuerung von Flugkerosin umgehen. Letztendlich würden längere Flugstrecken mit "auf Vorrat" betankten Flugzeugen zu einem Zuwachs des Kerosinverbrauchs und einem Anstieg der Emissionen führen. Der durch die Einführung einer Kerosinsteuer zu erwartenden Verteuerung des Luftverkehrs stehen damit keine signifikanten ökologischen Lenkungseffekte gegenüber.
Möglich wäre allenfalls eine internationale Initiative zur Belegung von Flugkerosin mit Mineralölsteuer. Dies kann aber allenfalls langfristig erreicht werden.
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