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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Eichhorn/Hüppe/Dött/Voßhoff: Rot-Grün verweigert sich notwendigen Änderungen beim Schutz ungeborenen Lebens

Berlin (ots)

Anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur
Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beobachtungs-
und Nachbesserungspflicht durch die Bundesregierung erklären die
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Maria Eichhorn MdB, und der Beauftragte für Behinderte der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe MdB, sowie die zuständigen
Berichterstatterinnen, Marie-Luise Dött MdB und Andrea Voßhoff MdB:
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf, die Abtreibungsregelung in Deutschland
nachzubessern. Mit den ausweichenden Antworten dokumentiert die
Bundesregierung offenkundig ihre Unwilligkeit, den Schutz ungeborener
Kinder tatsächlich zu verbessern.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine transparente und aussagefähigere
Statistik, die es erlaubt, die vom Bundesverfassungsgericht
auferlegte Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zu erfüllen.
Gerade bei späten Abtreibungen nach Pränataldiagnostik bedarf es
offensichtlich einer Eingrenzung und besseren Überprüfbarkeit. Obwohl
auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
zahlreiche Vorschläge für eine detaillierte statistische Erfassung
der Abtreibungen gefordert hat, lehnt die Bundesregierung diese
rigoros ab. Konkrete Zahlen scheut die Bundesregierung, um kritischen
Rückfragen aus dem Weg zu gehen und den dringend notwendigen
Handlungsbedarf nicht eingestehen zu müssen.
Gleichzeitig wird aber auf die Frage nach einer Verbesserung des
verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes des vorgeburtlichen Lebens
seit 1995 geantwortet, dass Vergleiche nicht möglich seien, da
verlässliche Daten fehlen würden.
Allein die Behinderung des Kindes begründet keine Abtreibung. Die
Union will zusätzlich zur medizinischen Beratung eine psychosoziale
Beratung verpflichtend einführen, wenn die Diagnose vor der Geburt
Hinweise auf eine Erkrankung oder Behinderung des Kindes ergeben.
Darüber hinaus schließt sich die Union der Forderung der Deutschen
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nach einer Drei-Tages-
Frist zwischen Beratung und möglicher Abtreibung an. Diese für Eltern
wichtige Hilfe und Begleitung in schwierigen Entscheidungssituationen
wird von Rot-Grün ebenfalls abgelehnt.
Es bleibt das ernüchternde Ergebnis, dass sich diese
Bundesregierung aus längst überholter ideologischer Fixiertheit
weigert, ihrem Verfassungsauftrag beim Schutz Ungeborener auch nur
ansatzweise nachzukommen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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