Eichhorn/Hüppe/Dött/Voßhoff: Rot-Grün verweigert sich notwendigen Änderungen beim Schutz ungeborenen Lebens
Berlin (ots)
Anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht durch die Bundesregierung erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Maria Eichhorn MdB, und der Beauftragte für Behinderte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe MdB, sowie die zuständigen Berichterstatterinnen, Marie-Luise Dött MdB und Andrea Voßhoff MdB:
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, die Abtreibungsregelung in Deutschland nachzubessern. Mit den ausweichenden Antworten dokumentiert die Bundesregierung offenkundig ihre Unwilligkeit, den Schutz ungeborener Kinder tatsächlich zu verbessern.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine transparente und aussagefähigere Statistik, die es erlaubt, die vom Bundesverfassungsgericht auferlegte Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zu erfüllen. Gerade bei späten Abtreibungen nach Pränataldiagnostik bedarf es offensichtlich einer Eingrenzung und besseren Überprüfbarkeit. Obwohl auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zahlreiche Vorschläge für eine detaillierte statistische Erfassung der Abtreibungen gefordert hat, lehnt die Bundesregierung diese rigoros ab. Konkrete Zahlen scheut die Bundesregierung, um kritischen Rückfragen aus dem Weg zu gehen und den dringend notwendigen Handlungsbedarf nicht eingestehen zu müssen.
Gleichzeitig wird aber auf die Frage nach einer Verbesserung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes des vorgeburtlichen Lebens seit 1995 geantwortet, dass Vergleiche nicht möglich seien, da verlässliche Daten fehlen würden.
Allein die Behinderung des Kindes begründet keine Abtreibung. Die Union will zusätzlich zur medizinischen Beratung eine psychosoziale Beratung verpflichtend einführen, wenn die Diagnose vor der Geburt Hinweise auf eine Erkrankung oder Behinderung des Kindes ergeben. Darüber hinaus schließt sich die Union der Forderung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe nach einer Drei-Tages- Frist zwischen Beratung und möglicher Abtreibung an. Diese für Eltern wichtige Hilfe und Begleitung in schwierigen Entscheidungssituationen wird von Rot-Grün ebenfalls abgelehnt.
Es bleibt das ernüchternde Ergebnis, dass sich diese Bundesregierung aus längst überholter ideologischer Fixiertheit weigert, ihrem Verfassungsauftrag beim Schutz Ungeborener auch nur ansatzweise nachzukommen.
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