Meister/Fahrenschon: Beteiligungserträge von Fondsgesellschaftern werden steuerlich einheitlich erfasst
Berlin (ots)
Zur heutigen Beratung des Finanzausschusses zu den Gesetzentwürfen des Bundesrates und der Koalitionsfraktionen (Bundestagsdrucksachen 15/1405 und 15/3189) zum Thema Wagniskapital erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB und der zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon MdB:
Der Finanzausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge von Wagniskapitalgesellschaftern im Rahmen eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Ziel ist es, eine sachgerechte und eindeutige gesetzliche Grundlage zur Besteuerung von Wagniskapitalfonds zu schaffen und berechenbare und faire steuerliche Rahmenbedingungen für Initiatoren von Venture Capital Fonds sicherzustellen.
Wagniskapitalgesellschaften werden als Instrument der außerbörslichen Unternehmensfinanzierung immer wichtiger. Der Wagniskapitalfinanzierungsmarkt ist nach stürmischer Aufwärtsentwicklung von 1998 bis 2000 in Deutschland in letzter Zeit stark eingebrochen. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der allgemeinen Konjunkturschwäche und der allgemeinen Unsicherheit an den Finanzmärkten und andererseits in der anhaltenden Verunsicherung der Investoren hinsichtlich der steuerlichen Behandlung sog. Venture Capital Fonds bzw. Private Equity Fonds.
Die bisher übliche Verwaltungspraxis bei der Besteuerung des erhöhten Gewinnanteils (carried interest) von Initiatoren von Wagniskapitalfonds war gesetzlich lediglich durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt. Der sog. carried interest war dadurch in Deutschland steuerlich nicht eindeutig qualifiziert. Diese Rechtsunsicherheit führte zu einem deutlichen Standortnachteil Deutschlands im internationalen Wettbewerb um Kapital zur Unternehmensfinanzierung und sorgte dafür, dass in Deutschland mittlerweile so gut wie keine neuen Wagniskapitalfonds mehr aufgelegt werden.
Die Diskussion über die Steuerbarkeit des carried interest dauert schon viel zu lange und hat dem Finanzplatz Deutschland geschadet. Der Bundesrat hat bereits im Juli 2003 auf Initiative Bayerns einen Gesetzentwurf zur Besteuerung von Wagniskapital vorgelegt, die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf vom 25. Mai 2004 signalisiert, dass sie ebenfalls Regelungsbedarf in diesem Bereich erkannt hat. Der Unterschied zwischen beiden Entwürfen lag jedoch in einem wesentlichen Punkt: der Bundesratsentwurf regelte neben der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auch die grundsätzliche Besteuerung des sog. carried interest. Der Entwurf der Regierungskoalition dagegen ließ im Bereich carried interest nach wie vor eine rechtliche Lücke und verfolgte nur die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens.
Der jetzt gefundene überparteiliche Kompromiss gewährleistet für die Branche nun eine langfristige Planungssicherheit und macht den Finanzplatz Deutschland wieder international wettbewerbsfähig. Der erhöhte Gewinnanteil eines Initiators eines Venture Capital Fonds wird künftig kraft Gesetzes stets im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit vereinnahmt und unterliegt damit dem Halbeinkünfteverfahren.
Durch diese gesetzlich eindeutige Regelung wird der Finanzplatz Deutschland gestärkt und wird in Zukunft wieder ein attraktiver Standort für Wagniskapitalfonds sein.
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