Meister/Müller/Dautzenberg: Sinnvolle Kapitalmarktgeschäfte müssen möglich bleiben
Berlin (ots)
Zur heutigen Anhörung zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB und die zuständigen Berichterstatter, Stefan Müller MdB und Leo Dautzenberg MdB:
Die Verbesserung des Anlegerschutzes durch angemessenes Vorgehen gegen unzulässige Praktiken im Börsenhandel ist ein Anliegen, das die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt. Diese Verbesserung im Sinne des Verbraucherschutzes darf aber die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzplatzes nicht schwächen. Der vorliegende Regierungsentwurf zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) gibt dazu allerdings berechtigten Anlass zur Sorge.
Der Regierungsentwurf geht in einigen Bereichen, zum Beispiel bei der Anzeige von Verdachtsfällen des Marktmissbrauchs, über die Intention der zugrunde liegenden EU-Marktmissbrauchsrichtlinie hinaus, bestätigte Dr. Sebastian Schwintek vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA).
Kritisch bewertet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zudem die Kompetenzerweiterung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Gesetzentwurf sieht eine Generalbefugnisnorm vor, welche es der BaFin ermöglicht, von jedermann Auskünfte bei eventuellen Verdachtsmomenten zu verlangen. Diese Erlaubnis gegenüber jedermann sei, so Schwintek, rechtsstaatlich bedenklich. Auch Christa Franke, Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), spricht von einer unverhältnismäßigen Kompetenzerweiterung.
Die im AnSVG neu eingebrachte Prospektierungspflicht für nicht in Wertpapiere verbriefte Anlagen darunter fallen zum Beispiel geschlossene Immobilienfonds ist generell zu begrüßen. Sie weist aber mit Blick auf die Prüfungsfristen für die Prospekte bei der BaFin erhebliche Mängel auf, wie auch Dr. Rainer Werum von Gassner, Stockmann & Kollegen, feststellte. Die Anbieter brauchen einen planbaren Zeitraum für die Platzierung ihrer Anlagen. Dieser sei im jetzigen Entwurf nicht gegeben, Auch nach Ablauf der Prüfungsfrist von 20 Tagen stellt der vorliegende Regierungsentwurf nicht sicher, dass die BaFin die Freigabe der Prospekte erteilen muss. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion drängt darauf, Planungssicherheit für Anbieter im Gesetz herzustellen und angemessene Übergangfristen für das Inkrafttreten der neuen Prospektierungspflicht festzulegen.
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