Meister/Fahrenschon: Rot/Grün riskiert erneut Rechtsunsicherheiten bei Steuergesetzen
Berlin (ots)
Anlässlich des von Rot/Grün im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon MdB:
Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes ist mit den Stimmen von Rot/Grün im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen worden. Die Union begrüßt das Ziel der ursprünglichen Gesetzesvorlage, zur Vermeidung bürokratischen Aufwandes die steuerlichen Vorschriften über die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu korrigieren. Dieser Gesetzentwurf hätte aus Sicht der Union schon längst beschlossen werden können. Er stand bereits im Dezember 2003 zur Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages an.
Rot/Grün hat jedoch in dieses Gesetz weitere sachfremde Themen eingebracht, wie z. B. die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten, die erneute Korrektur des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende, die Verlängerung der Ist- Besteuerungs-Vorschrift für die neuen Länder und die Abkürzung der Anmelde- und Abführungsfristen für die Kapitalertragsteuer bei Dividenden.
Die Union ist der Auffassung, dass die erstmalige Einbringung dieser neuen Themen durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nichts mit dem ursprünglichen Ziel der Gesetzesvorlage zu tun hat und diese Vorgehensweise schon verfahrensrechtlich bedenklich ist. Darüber hinaus ist die Union der Auffassung, dass die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten angesichts der Bildungsmisere unverständlich ist und die dringend erforderliche, vom Bundesfinanzhof initiierte Vereinfachung des Steuerrechts von Rot/Grün erneut verhindert wird. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer wären mit der Anhebung der Umsatzgrenze auf bundeseinheitlich 500.000 Euro die Wachstums- und Beschäftigungsgrundlagen kleiner und mittlerer Unternehmen sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern auf Dauer eher gestärkt worden, als mit der bloßen Verlängerung der alten Regelung um 2 Jahre. Die Abschaffung bzw. Verkürzung der Frist zur Anmeldung und Abführung der Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen bedeutet nach Auffassung der Union eine weitere Ausnahme im Einkommensteuerrecht und führt erneut zu bürokratischem Mehraufwand für Unternehmen und Finanzverwaltung. Aus diesen Gründen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Gesetz insgesamt abgelehnt. Der Bundesrat wird nun zu entscheiden haben, ob er Ansatzpunkte zur Verbesserung sieht.
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