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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Fahrenschon: Rot/Grün riskiert erneut Rechtsunsicherheiten bei Steuergesetzen

Berlin (ots)

Anlässlich des von Rot/Grün im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages beschlossenen Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael
Meister MdB, und der zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon
MdB:
Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des
Einkommensteuergesetzes ist mit den Stimmen von Rot/Grün im
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen worden. Die
Union begrüßt das Ziel der ursprünglichen Gesetzesvorlage, zur
Vermeidung bürokratischen Aufwandes die steuerlichen Vorschriften
über die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit von Körperschaften
des öffentlichen Rechts zu korrigieren. Dieser Gesetzentwurf hätte
aus Sicht der Union schon längst beschlossen werden können. Er stand
bereits im Dezember 2003 zur Beratung im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages an.
Rot/Grün hat jedoch in dieses Gesetz weitere sachfremde Themen
eingebracht, wie z. B. die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von
Berufsausbildungskosten, die erneute Korrektur des
Entlastungsbetrages für Alleinerziehende, die Verlängerung der Ist-
Besteuerungs-Vorschrift für die neuen Länder und die Abkürzung der
Anmelde- und Abführungsfristen für die Kapitalertragsteuer bei
Dividenden.
Die Union ist der Auffassung, dass die erstmalige Einbringung
dieser neuen Themen durch den Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages nichts mit dem ursprünglichen Ziel der Gesetzesvorlage zu
tun hat und diese Vorgehensweise schon verfahrensrechtlich bedenklich
ist. Darüber hinaus ist die Union der Auffassung, dass die
Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten
angesichts der Bildungsmisere unverständlich ist und die dringend
erforderliche, vom Bundesfinanzhof initiierte Vereinfachung des
Steuerrechts von Rot/Grün erneut verhindert wird. Im Hinblick auf die
Umsatzsteuer wären mit der Anhebung der Umsatzgrenze auf
bundeseinheitlich 500.000 Euro die Wachstums- und
Beschäftigungsgrundlagen kleiner und mittlerer Unternehmen sowohl in
den alten als auch in den neuen Ländern auf Dauer eher gestärkt
worden, als mit der bloßen Verlängerung der alten Regelung um 2
Jahre. Die Abschaffung bzw. Verkürzung der Frist zur Anmeldung und
Abführung der Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen bedeutet nach
Auffassung der Union eine weitere Ausnahme im Einkommensteuerrecht
und führt erneut zu bürokratischem Mehraufwand für Unternehmen und
Finanzverwaltung. Aus diesen Gründen hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Gesetz insgesamt abgelehnt. Der
Bundesrat wird nun zu entscheiden haben, ob er Ansatzpunkte zur
Verbesserung sieht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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