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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Diskussionen über Verschärfung der Mindestgewinnsteuer schaden dem Standort

Berlin (ots)

Anlässlich der von Rot-Grün angefachten Debatte
über die Verschärfung der Mindestgewinnbesteuerung erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael
Meister MdB:
Die von Müntefering und Poß geforderte Verschärfung der so
genannten Mindestgewinnsteuer ist steuer- und wirtschaftspolitisch
falsch. Weitere Einschränkungen der Verlustverrechnung schrecken
potentielle Investoren ab und schaden dem Standort Deutschland.
Wachstum wird mit dieser Politik nicht gefördert. Schon die
Einführung der Mindestgewinnsteuer war ein falsches Signal.
Die Mindestgewinnsteuer widerspricht dem wirtschaftspolitisch und
steuersystematisch vernünftigen Grundsatz, dass bei einer zeitnahen
und vollen Besteuerung von Gewinnen auch Verluste zeitnah und in
vollem Umfang berücksichtigt werden sollten. Wird von diesem
Grundsatz abgewichen, wird einem Unternehmen durch die unmittelbar
einsetzende Besteuerung nach einer Verlustphase die für seine
Gesundung erforderliche Liquidität entzogen. Darüber hinaus kommt es
zu einer Substanzbesteuerung, wenn der Gewinn nach einer
Verlustperiode nicht doppelt so hoch ist, wie die aufgelaufenen
Verluste. Schuldenabbau und Investitionen müssen zurückgestellt
werden, so dass die Existenz eines Unternehmens und die hiermit
verbundenen Arbeitsplätze gefährdet sein können. Besonders
unattraktiv werden Unternehmensneugründungen, die stets mit
Anlaufverlusten verbunden sind. Steuersystematisch ist der
Verlustabzug auch keine Steuervergünstigung oder Ausnahmeregelung,
sondern eine der Steuergerechtigkeit dienende Durchbrechung des
Jahresabschnittsprinzips. Der Sockelbetrag ändert an dieser
Beurteilung nichts. Im Gegenteil: Viele mittelständische Unternehmen
hängen von den Aufträgen „großer“ nationaler und internationaler
Kapitalgesellschaften ab. Wird für diese der Standort Deutschland
weiter uninteressant, bedeutet dies auch das „Aus“ für viele
mittelständische Unternehmen und den Verlust von zahlreichen
Arbeitsplätzen. Darüber hinaus handelt es sich um eine Maßnahme, die
zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts beiträgt. Die CDU/CSU-
Bundestags-fraktion hatte deshalb schon die Einführung der
Mindestgewinnsteuer abgelehnt.
Auch der viel diskutierte Vodafone-Fall zwingt nicht zu einer
Verschärfung der Mindestgewinnsteuer: Erstens steht der zuständigen
Finanzverwaltung ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um
die Angemessenheit des Kaufpreises der Mannesmann-Beteiligung und die
Berechtigung der beantragten Teilwertabschreibung prüfen zu können.
Zudem sind Teilwertabschreibungen in dieser Form auch gar nicht mehr
möglich. Zweitens würde eine Verschärfung der
Mindestgewinnbesteuerung die gesamte deutsche Wirtschaft treffen und
das Vertrauen von Investoren in den Standort erneut erschüttern.
Deshalb lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Verschärfung der
Mindestgewinnbesteuerung ab.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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