Meister: Diskussionen über Verschärfung der Mindestgewinnsteuer schaden dem Standort
Berlin (ots)
Anlässlich der von Rot-Grün angefachten Debatte über die Verschärfung der Mindestgewinnbesteuerung erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die von Müntefering und Poß geforderte Verschärfung der so genannten Mindestgewinnsteuer ist steuer- und wirtschaftspolitisch falsch. Weitere Einschränkungen der Verlustverrechnung schrecken potentielle Investoren ab und schaden dem Standort Deutschland. Wachstum wird mit dieser Politik nicht gefördert. Schon die Einführung der Mindestgewinnsteuer war ein falsches Signal.
Die Mindestgewinnsteuer widerspricht dem wirtschaftspolitisch und steuersystematisch vernünftigen Grundsatz, dass bei einer zeitnahen und vollen Besteuerung von Gewinnen auch Verluste zeitnah und in vollem Umfang berücksichtigt werden sollten. Wird von diesem Grundsatz abgewichen, wird einem Unternehmen durch die unmittelbar einsetzende Besteuerung nach einer Verlustphase die für seine Gesundung erforderliche Liquidität entzogen. Darüber hinaus kommt es zu einer Substanzbesteuerung, wenn der Gewinn nach einer Verlustperiode nicht doppelt so hoch ist, wie die aufgelaufenen Verluste. Schuldenabbau und Investitionen müssen zurückgestellt werden, so dass die Existenz eines Unternehmens und die hiermit verbundenen Arbeitsplätze gefährdet sein können. Besonders unattraktiv werden Unternehmensneugründungen, die stets mit Anlaufverlusten verbunden sind. Steuersystematisch ist der Verlustabzug auch keine Steuervergünstigung oder Ausnahmeregelung, sondern eine der Steuergerechtigkeit dienende Durchbrechung des Jahresabschnittsprinzips. Der Sockelbetrag ändert an dieser Beurteilung nichts. Im Gegenteil: Viele mittelständische Unternehmen hängen von den Aufträgen großer nationaler und internationaler Kapitalgesellschaften ab. Wird für diese der Standort Deutschland weiter uninteressant, bedeutet dies auch das Aus für viele mittelständische Unternehmen und den Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen. Darüber hinaus handelt es sich um eine Maßnahme, die zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts beiträgt. Die CDU/CSU- Bundestags-fraktion hatte deshalb schon die Einführung der Mindestgewinnsteuer abgelehnt.
Auch der viel diskutierte Vodafone-Fall zwingt nicht zu einer Verschärfung der Mindestgewinnsteuer: Erstens steht der zuständigen Finanzverwaltung ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um die Angemessenheit des Kaufpreises der Mannesmann-Beteiligung und die Berechtigung der beantragten Teilwertabschreibung prüfen zu können. Zudem sind Teilwertabschreibungen in dieser Form auch gar nicht mehr möglich. Zweitens würde eine Verschärfung der Mindestgewinnbesteuerung die gesamte deutsche Wirtschaft treffen und das Vertrauen von Investoren in den Standort erneut erschüttern. Deshalb lehnt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Verschärfung der Mindestgewinnbesteuerung ab.
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