Marschewski: Union hat für Spätaussiedler beim Zuwanderungskompromiss viel erreicht
Berlin (ots)
Zu dem vereinbarten Kompromiss beim Zuwanderungsgesetz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Mit dem Gesetz zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern ändern sich auch die Bedingungen für die Aufnahme der deutschen Spätaussiedler, die im Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) festgelegt sind.
Dabei konnten bei den Verhandlungen mit der Regierung durch den Druck von CDU und CSU wesentliche Verbesserungen zugunsten der Gruppe der deutschen Spätaussiedler erzielt werden. Die Unionsseite konnte sich in den wesentlichen Punkten durchsetzen. Im Einzelnen sind dies:
Beim Führen des Abstammungsnachweises (§ 96 BVFG) bleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung, wonach in besonders gelagerten Fällen auch auf die Generation der Großeltern beim Führen eines Abstammungsnachweises zurückgegriffen werden kann. Hier hatte der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung vorgesehen, dass künftig nur noch die Elterngeneration bei der Führung des Abstammungsnachweises Berücksichtigung finden kann.
Bei dem für die Familienangehörigen und Abkömmlinge des Spätaussiedlers vorgesehenen Sprachtest werden künftig Grundkenntnisse der deutschen Sprache verlangt. Der Sprachtest wird wiederholbar sein. Diese Regelung ist ebenfalls der Hartnäckigkeit der Union zu verdanken. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte das höhere Niveau ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und keine Wiederholbarkeit des Sprachtestes vorgesehen. Hier hat die Union viel für die Aussiedlerfamilien erreicht.
Außerhalb des Gesetzes konnte in Verhandlungen mit Bundesinnenminister Schily erreicht werden, dass der Beirat für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Aussiedlerfragen beim Bundesminister des Innern per Ministererlass erhalten bleibt. Damit kann dieses wichtige Integrationsgremium seine Arbeit fortsetzen. Das Zuwanderungsgesetz hatte eine Streichung dieses Beirates vorgesehen.
Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Integrationsmaßnahmen für die zu uns kommenden Spätaussiedler im Sprachförderbereich in einem Umfang von bis zu 900 Stunden wieder ermöglicht werden, um eine gute Integration der zu uns kommenden Spätaussiedler in unsere Gesellschaft sicherzustellen. Von Rot-Grün waren im Zuge der Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz diese Sprachfördermaßnahmen erheblich reduziert worden.
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