Rachel/Klöckner: Förderung der Organspende
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte zur Großen Anfrage Förderung der Organspende erklären der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquête-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin, Thomas Rachel MdB, und die zuständige Berichterstatterin für Transplantationsmedizin, Julia Klöckner MdB:
Gegenwärtig warten in Deutschland etwa 12.000 schwerkranke Menschen, davon circa 10.000 Nierenkranke, auf ein lebensrettendes Organ. Schätzungsweise wird die Nachfrage nach humanen Organen jährlich um 15 Prozent wachsen. Durch die Fortschritte im Bereich der Operationstechnik, der Immunsuppression und der Nachbehandlung ist es in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Steigerung der Lebenserwartung und einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Patienten nach der Transplantation gekommen. Derzeit liegt die Funktionsrate der implantierten Organe von postmortalen Spendern nach durchschnittlich fünf Jahren immerhin bei circa 60 Prozent; die Überlebenschance mit transplantierten Organen von einem Lebendspender verhält sich noch besser.
Allerdings vergrößerte sich die Kluft zwischen dem Bedarf und dem Angebot von Spendeorganen in den vergangenen Jahren stetig. Obwohl das am 1. Dezember 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz die Förderung der Organspende als Gemeinschaftsaufgabe definiert, ist die Zahl der postmortalen Organspenden in den vergangenen sieben Jahren kaum gestiegen. Durchschnittlich etwa ein Drittel der Patienten auf den Wartelisten sterben, während sie auf die Transplantation warten.
Aufgrund fehlender Spenderorgane hat die Zahl der Lebendorganspenden stark zugenommen. Jede fünfte verpflanzte Niere (2003: 402) und etwa jede zehnte Leber (2003: 74) stammt von einem Lebendspender. Dabei überwiegt die Zahl der weiblichen Spender gegenüber den männlichen.
Ausgehend von dieser Entwicklung hat die CDU/CSU-Fraktion Anfang März eine Große Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Union will u.a. von der Regierung wissen, wie ernsthaft diese die im Transplantationsgesetz festgesetzte Gemeinschaftsaufgabe wahrnimmt, warum sie die finanziellen und personellen Mittel für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zwecks Aufklärungsarbeit zur Organspende in den vergangenen Jahren ständig gekürzt hat, und wie sie die großen Unterschiede der Spendebereitschaft der Bürger in den einzelnen Bundesländern bewertet. Nach unserer Kenntnis besteht derzeit in manchen Fällen seitens der Krankenhäuser Widerstand hinsichtlich der Erfüllung der Gemeinschafsaufgabe Organspende/ Organtransplantation welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Situation zu ändern? In Anbetracht der zunehmenden Zahl von Organlebendspendern will die CDU/CSU außerdem erfahren, ob der versicherungsrechtliche Schutz für Lebendspender sowie die Nachbetreuung für Spender und Empfänger nach Meinung von Rot-Grün verbesserungsbedürftig sind. Zudem wird gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um die Forschung im Bereich der Transplantationsmedizin zu fördern, damit neue Lösungsansätze für die Rettung von Menschenleben entwickelt werden können.
Die Organspende ist eine verdienstvolle Tat, der als Ausdruck großherziger Solidarität mehr gesellschaftliche Achtung geschenkt werden sollte. Durch Organtransplantationen können Lebensdauer und Lebensqualität vieler Schwerkranker weitgehend verbessert werden. Für diese Gemeinschaftsaufgabe sollte sich daher auch die Politik intensiver einsetzen!
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