Austermann: Beraterunwesen der Bundesregierung BRH bestätigt Unions-Vorwürfe
Berlin (ots)
Zum gestern bekannt gewordenen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) über den Einsatz externer Berater durch die Bundesverwaltung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Aus dem am 15.06.2004 vorgelegten Bericht des BRH ergibt sich zweifelsfrei, dass die bisherige Praxis der Bundesregierung bei der Inanspruchnahme externer Berater haushalts- und vergaberechtlich unzulässig ist.
Der BRH bestätigt und untermauert alle Vorwürfe, die der Regierung seitens der Opposition hinsichtlich der rot-grünen Beratungspraxis gemacht wurden:
Unzureichende oder gänzlich fehlende Vorbereitung (z.B. Leistungsbeschreibung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, etc.) mit der Folge, dass die notwendige Erfolgskontrolle drastisch erschwert oder sogar unmöglich wird. Einsatz von Beratern ist oft nicht nachvollziehbar. Bei Großprojekten ist die Projektsteuerung nicht mehr gewährleistet. Aufträge für politische Lobbyarbeit und Parteiarbeit werden über Steuergeld abgerechnet. Grobe Missachtung des Vergaberechts, gelegentlich unter unrechtmäßiger Berufung auf Ausnahmetatbestände. Fehlende oder mangelhafte Umsetzung etwaiger Beratungsergebnisse. Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe für überflüssige Aufträge. Das ist in wenigen Sätzenzusammengefasst das Prüfergebnis des BRH!
Bereits einleitend kritisiert der Rechungshof, dass auch solche Aufgaben an externe Kräfte übertragen würden, die zu den Kernaufgaben einer verantwortlich handelnden Verwaltung gehören. Vorsorge für qualifiziertes Personal in den Behörden wurde nicht getroffen. Berater sollen aber nicht die Aufgaben der Verwaltung übernehmen, sondern die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben lediglich beraten. Was tun eigentlich die Führungskräfte in den Ministerien?
Der BRH weist nachdrücklich darauf hin, dass nach haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen Beratungsleistungen in aller Regel im Wege öffentlicher Ausschreibungen zu vergeben sind. Die komplexe Rechtsmaterie des Vergaberechts habe häufig als Vorwand für den Verzicht auf Wettbewerb gedient. Mit Blick auf die freihändige Vergabe eines Auftrags über 1 Mio. an einen Medienberater führt der BRH aus, dass keine der von der vergebenden Behörde herangezogenen Begründungen der Eilbedürftigkeit der rechtlichen Prüfung standgehalten habe.
Der BRH kritisiert, es dürfe keine Abhängigkeit der Verwaltung von externen Beratern entstehen; sie müsse grundsätzlich in der Lage sein, ihre Daueraufgaben selbst zu erledigen. Im Rahmen seiner Querschnittsprüfungen sei auch bei keinem der 90 näher untersuchten Beratungsfälle die zwingend erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgefunden worden. So lägen z.B. die Aufwendungen für Honorare (z. T. über 2.500 je Tag und Berater) um ein Mehrfaches über den Kosten für eigenes Personal.
Die vom Bundesrechnungshof untersuchten Fälle gaben vielfach Anlass zu Zweifeln, ob Beratungsergebnisse zu den beabsichtigten Wirkungen führten oder überhaupt als Entscheidungsgrundlage verwendet wurden. Daraus ergibt sich, dass eine Vielzahl von durchgeführten Beratungsprojekten offenkundig vom Ergebnis her gesehen überflüssig waren, weil ihr Ergebnis tatsächlich nicht genutzt wurde. Das ist reine Verschwendung von Steuergeld! Schlamperei, Missmanagement und Missbrauch staatlicher Befugnisse der BRH stellt der gesamten Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus. Der Haushaltsausschuss wird dies in seiner nächsten Sitzung diskutieren und Konsequenzen beschließen müssen.
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