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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Beraterunwesen der Bundesregierung – BRH bestätigt Unions-Vorwürfe

Berlin (ots)

Zum gestern bekannt gewordenen Bericht des
Bundesrechnungshofes (BRH) über den Einsatz externer Berater durch
die Bundesverwaltung erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Aus dem am 15.06.2004 vorgelegten Bericht des BRH ergibt sich
zweifelsfrei, dass die bisherige Praxis der Bundesregierung bei der
Inanspruchnahme externer Berater haushalts- und vergaberechtlich
unzulässig ist.
Der BRH bestätigt und untermauert alle Vorwürfe, die der Regierung
seitens der Opposition hinsichtlich der rot-grünen Beratungspraxis
gemacht wurden:
• Unzureichende oder gänzlich fehlende Vorbereitung (z.B.
Leistungsbeschreibung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, etc.) mit der
Folge, dass die notwendige Erfolgskontrolle drastisch erschwert oder
sogar unmöglich wird.
• Einsatz von Beratern ist oft nicht nachvollziehbar.
• Bei Großprojekten ist die Projektsteuerung nicht mehr
gewährleistet.
• Aufträge für politische Lobbyarbeit und Parteiarbeit werden über
Steuergeld abgerechnet.
• Grobe Missachtung des Vergaberechts, gelegentlich unter
unrechtmäßiger Berufung auf Ausnahmetatbestände.
• Fehlende oder mangelhafte Umsetzung etwaiger Beratungsergebnisse.
• Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe für überflüssige
Aufträge.
Das ist – in wenigen Sätzenzusammengefasst – das Prüfergebnis des
BRH!
Bereits einleitend kritisiert der Rechungshof, dass auch solche
Aufgaben an externe Kräfte übertragen würden, die zu den Kernaufgaben
einer verantwortlich handelnden Verwaltung gehören. Vorsorge für
qualifiziertes Personal in den Behörden wurde nicht getroffen.
Berater sollen aber nicht die Aufgaben der Verwaltung übernehmen,
sondern die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben lediglich
beraten. Was tun eigentlich die Führungskräfte in den Ministerien?
Der BRH weist nachdrücklich darauf hin, dass nach haushalts- und
vergaberechtlichen Bestimmungen Beratungsleistungen in aller Regel im
Wege öffentlicher Ausschreibungen zu vergeben sind. Die komplexe
Rechtsmaterie des Vergaberechts habe häufig als Vorwand für den
Verzicht auf Wettbewerb gedient. Mit Blick auf die freihändige
Vergabe eines Auftrags über 1 Mio. € an einen Medienberater führt der
BRH aus, dass keine der von der vergebenden Behörde herangezogenen
Begründungen der Eilbedürftigkeit der rechtlichen Prüfung
standgehalten habe.
Der BRH kritisiert, es dürfe keine Abhängigkeit der Verwaltung von
externen Beratern entstehen; sie müsse grundsätzlich in der Lage
sein, ihre Daueraufgaben selbst zu erledigen. Im Rahmen seiner
Querschnittsprüfungen sei auch bei keinem der 90 näher untersuchten
Beratungsfälle die zwingend erforderliche
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgefunden worden. So lägen z.B. die
Aufwendungen für Honorare (z. T. über 2.500 € je Tag und Berater) um
ein Mehrfaches über den Kosten für eigenes Personal.
„Die vom Bundesrechnungshof untersuchten Fälle gaben vielfach
Anlass zu Zweifeln, ob Beratungsergebnisse zu den beabsichtigten
Wirkungen führten oder überhaupt als Entscheidungsgrundlage verwendet
wurden.“ Daraus ergibt sich, dass eine Vielzahl von durchgeführten
Beratungsprojekten offenkundig vom Ergebnis her gesehen überflüssig
waren, weil ihr Ergebnis tatsächlich nicht genutzt wurde. Das ist
reine Verschwendung von Steuergeld! Schlamperei, Missmanagement und
Missbrauch staatlicher Befugnisse – der BRH stellt der gesamten
Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus. Der Haushaltsausschuss
wird dies in seiner nächsten Sitzung diskutieren und Konsequenzen
beschließen müssen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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