Petzold/Flachsbarth: Rot-Grün muss Hochwasserschutzgesetz deutlich nachbessern
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz) erklären die zuständigen Berichterstatter, Ulrich Petzold MdB und Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Das Hochwasserschutzgesetz ist voller inhaltlicher und rechtlicher Mängel. Rot-Grün muss das Hochwasserschutzgesetz deutlich nachbessern. Dies ist das Ergebnis der heutigen öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses.
Insbesondere das vorgesehene Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten ab 2013 ist auf große Kritik gestoßen. Dieses ist fachlich nicht gerechtfertigt und verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Auch das vorgesehene absolute Bauverbot in Überschwemmungsgebieten ist völlig überzogen. Dadurch werden die Entwicklungsmöglichkeiten von Gewerbegebieten und Siedlungsflächen in vielen betroffenen Städten und Kommunen erheblich eingeschränkt. Die vorgesehenen Fristen zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sind nicht realistisch und kaum einzuhalten.
Die Union bekennt sich ausdrücklich zum Ziel eines vorbeugenden Hochwasserschutzes. Dieser muss aber immer auch im Einvernehmen mit den betroffenen Gruppen, also auch mit der Landwirtschaft, erfolgen. Anstatt auf pauschale Verbote und Einschränkungen zu setzen, muss ein vorbeugender Hochwasserschutz immer auch auf die jeweiligen Gegebenheiten in den betroffenen Gebieten angepasst werden. Hierfür ist ein abgestimmtes Maßnahmenbündel im Rahmen eines ganzheitlichen Konzeptes erforderlich.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell