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Petzold/Flachsbarth: Rot-Grün muss Hochwasserschutzgesetz deutlich nachbessern

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des
Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des
vorbeugenden Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz) erklären die
zuständigen Berichterstatter, Ulrich Petzold MdB und Dr. Maria
Flachsbarth MdB:
Das Hochwasserschutzgesetz ist voller inhaltlicher und rechtlicher
Mängel. Rot-Grün muss das Hochwasserschutzgesetz deutlich
nachbessern. Dies ist das Ergebnis der heutigen öffentlichen Anhörung
des Umweltausschusses.
Insbesondere das vorgesehene Ackerbauverbot in
Überschwemmungsgebieten ab 2013 ist auf große Kritik gestoßen. Dieses
ist fachlich nicht gerechtfertigt und verstößt gegen den Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit.
Auch das vorgesehene absolute Bauverbot in Überschwemmungsgebieten
ist völlig überzogen. Dadurch werden die Entwicklungsmöglichkeiten
von Gewerbegebieten und Siedlungsflächen in vielen betroffenen
Städten und Kommunen erheblich eingeschränkt. Die vorgesehenen
Fristen zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sind nicht
realistisch und kaum einzuhalten.
Die Union bekennt sich ausdrücklich zum Ziel eines vorbeugenden
Hochwasserschutzes. Dieser muss aber immer auch im Einvernehmen mit
den betroffenen Gruppen, also auch mit der Landwirtschaft, erfolgen.
Anstatt auf pauschale Verbote und Einschränkungen zu setzen, muss ein
vorbeugender Hochwasserschutz immer auch auf die jeweiligen
Gegebenheiten in den betroffenen Gebieten angepasst werden. Hierfür
ist ein abgestimmtes Maßnahmenbündel im Rahmen eines ganzheitlichen
Konzeptes erforderlich.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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