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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister: Rot/Grün verweigert sinnvolle Einigung beim Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz

Berlin (ots)

Anlässlich der Beratungen im Vermittlungsausschuss
über das von Rot/Grün beschlossene Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Meister MdB:
Das von Rot/Grün beschlossene Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz steht
gegenwärtig im Vermittlungsausschuss auf dem Prüfstand. Dort zeigt
sich erneut, dass mit den in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen
nur die Symptome und nicht die Ursachen von Schwarzarbeit bekämpft
werden. Das Gesetz sieht keinerlei präventive Maßnahmen vor. Es
lässt notwendige Reformen zur Flexibilisierung und Deregulierung des
Arbeitsmarktes vermissen. Es fehlt ein steuerpolitisches
Gesamtkonzept, das den Kriterien einfacher, niedriger und gerechter
folgt. Und, und…
Dieser Grundfehler des Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetzes lässt
sich im Vermittlungsausschuss sicherlich nicht mehr beheben. Aber
auch im Detail sind manche Maßnahmen fragwürdig. So hält Rot/Grün an
der zweijährigen Aufbewahrungspflicht für Rechnungen an private
Auftraggeber, soweit sie mit Grundstücksumsätzen in Zusammenhang
stehen, mit Vehemenz fest. Das bedeutet, dass jeder private
Auftraggeber sich für Reinigungsarbeiten an Räumlichkeiten oder
Flächen, Leistungen im gärtnerischen Bereich, Instandhaltungsarbeiten
in und Gebäuden oder Wartungs- oder Reparaturarbeiten eine Rechnung
ausstellen lassen und diese zwei Jahre aufbewahren muss. Bei
Nichtaufbewahrung einer ausgestellten Rechnung muss der private
Auftraggeber mit einem Bußgeld von 1000 Euro rechnen.
In der Anhörung der Sachverständigen wurde diese Maßnahme „trotz
ihres hehren Ziels als schlicht lächerlich“ bezeichnet. Der
Gesetzgeber solle von „solchen Mätzchen Abstand nehmen, wenn er noch
den Anspruch erheben wolle, ernst genommen zu werden“. Man dürfe
gespannt sein, welche Aufklärungsmaßnahmen der Gesetzgeber noch
vorschlagen werde, damit die geneigte Bevölkerung wenigstens von
dieser nun völlig neuartigen Verpflichtung erfahre. Und im Übrigen
könne man einem kollusiven Zusammenwirken so auch nicht begegnen. Die
Union hat dieser - im Widerspruch zu dem von Rot/Grün angekündigten
Bürokratieabbau stehenden - Maßnahme in den bisherigen Verhandlungen
eine klare Absage erteilt. Auch das Angebot, alternativ zur Rechnung
einen Kontoauszug vorlegen zu können, ist vor dem genannten
Hintergrund nicht zielführend.
Ebenso hat die Union in den bisherigen Verhandlungen die Aufgabe
effizienter Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Handwerks-
und Gewerberecht abgelehnt. Die Union sieht es nicht als sinnvoll an,
ein bundesweites Verfolgungspotenzial von über 15.000 erfahrenen und
ortkundigen Verfolgern sowie deren Erfolge mit einem Federstrich zu
beseitigen. Warum sollten bewährte Systeme ohne Not zerschlagen
werden?
Rot/Grün hat es in der Hand das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
wenigstens in Teilbereichen sinnvollen Regelungen zuzuführen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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