Meister: Rot/Grün verweigert sinnvolle Einigung beim Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratungen im Vermittlungsausschuss über das von Rot/Grün beschlossene Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister MdB:
Das von Rot/Grün beschlossene Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz steht gegenwärtig im Vermittlungsausschuss auf dem Prüfstand. Dort zeigt sich erneut, dass mit den in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen nur die Symptome und nicht die Ursachen von Schwarzarbeit bekämpft werden. Das Gesetz sieht keinerlei präventive Maßnahmen vor. Es lässt notwendige Reformen zur Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes vermissen. Es fehlt ein steuerpolitisches Gesamtkonzept, das den Kriterien einfacher, niedriger und gerechter folgt. Und, und
Dieser Grundfehler des Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetzes lässt sich im Vermittlungsausschuss sicherlich nicht mehr beheben. Aber auch im Detail sind manche Maßnahmen fragwürdig. So hält Rot/Grün an der zweijährigen Aufbewahrungspflicht für Rechnungen an private Auftraggeber, soweit sie mit Grundstücksumsätzen in Zusammenhang stehen, mit Vehemenz fest. Das bedeutet, dass jeder private Auftraggeber sich für Reinigungsarbeiten an Räumlichkeiten oder Flächen, Leistungen im gärtnerischen Bereich, Instandhaltungsarbeiten in und Gebäuden oder Wartungs- oder Reparaturarbeiten eine Rechnung ausstellen lassen und diese zwei Jahre aufbewahren muss. Bei Nichtaufbewahrung einer ausgestellten Rechnung muss der private Auftraggeber mit einem Bußgeld von 1000 Euro rechnen.
In der Anhörung der Sachverständigen wurde diese Maßnahme trotz ihres hehren Ziels als schlicht lächerlich bezeichnet. Der Gesetzgeber solle von solchen Mätzchen Abstand nehmen, wenn er noch den Anspruch erheben wolle, ernst genommen zu werden. Man dürfe gespannt sein, welche Aufklärungsmaßnahmen der Gesetzgeber noch vorschlagen werde, damit die geneigte Bevölkerung wenigstens von dieser nun völlig neuartigen Verpflichtung erfahre. Und im Übrigen könne man einem kollusiven Zusammenwirken so auch nicht begegnen. Die Union hat dieser - im Widerspruch zu dem von Rot/Grün angekündigten Bürokratieabbau stehenden - Maßnahme in den bisherigen Verhandlungen eine klare Absage erteilt. Auch das Angebot, alternativ zur Rechnung einen Kontoauszug vorlegen zu können, ist vor dem genannten Hintergrund nicht zielführend.
Ebenso hat die Union in den bisherigen Verhandlungen die Aufgabe effizienter Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Handwerks- und Gewerberecht abgelehnt. Die Union sieht es nicht als sinnvoll an, ein bundesweites Verfolgungspotenzial von über 15.000 erfahrenen und ortkundigen Verfolgern sowie deren Erfolge mit einem Federstrich zu beseitigen. Warum sollten bewährte Systeme ohne Not zerschlagen werden?
Rot/Grün hat es in der Hand das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wenigstens in Teilbereichen sinnvollen Regelungen zuzuführen.
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