Röttgen: Kindeswohl muss Vorrang haben
Berlin (ots)
Zum Entwurf des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, den die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne heute vorgelegt haben, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB: Die von der Regierungskoalition geplante Zulassung der Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner eines Elternteils überschreitet eine Grenze, die der in unserer Verfassung verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie setzt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf der Gesetzgeber für gleichgeschlechtliche Lebenspartner Rechte und Pflichten treffen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dies respektiert auch die CDU/CSU-Fraktion. Ein Adoptionsrecht geht jedoch darüber hinaus, weil es nicht die Rechte und Pflichten der Lebenspartner untereinander regelt, sondern Dritte nämlich die Kinder einbezieht.
Wer behauptet, die Möglichkeit der Stiefkindadoption durch den gleichgeschlechtlichen Partner eines Elternteils sei im Interesse des Kindes, betreibt Augenwischerei. Dem Interesse des Kindes an sozialer und materieller Sicherheit können die Lebenspartner auch ohne Adoption gerecht werden, wenn sie sich zum Beispiel vertraglich verpflichten, dem Kind Unterhalt zu zahlen. Wenn SPD und Grüne darauf verweisen, ein Adoptionsrecht schaffe gesetzliche Ansprüche der Kinder gegenüber dem Lebenspartner von Vater oder Mutter und damit mehr Sicherheit, verschweigen sie, dass den Kindern andererseits ein zentrales Recht genommen wird: Das Recht auf eine gesetzlich geschützte Beziehung zu seinen Eltern. Jedes Kind hat Anspruch auf Vater und Mutter. Dieser Anspruch wird dem minderjährigen Kind bei einer Adoption durch den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner genommen, ohne dass es selbst darüber entscheiden kann. Die Zustimmungspflicht durch den bisherigen Elternteil und eine am Kindeswohl orientierte gerichtliche Entscheidung über die Adoption kann dies nicht kompensieren. Es ist Sinn und Zweck des Adoptionsrechts, die Interessen der Kinder zu schützen, nicht die der Eltern.
Ehe und Familie, so steht es im Grundgesetz, stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Wenn der Staat die Stiefkindadoption durch den gleichgeschlechtlichen Partner eines Elternteils zulässt, schafft er nicht die Angleichung der Rechte und Pflichten von Lebenspartnern und Eheleuten, sondern setzt die Lebenspartnerschaft der Ehe gleich. Die eingetragene Lebenspartnerschaft, das hat das Bundesverfassungsgericht jedoch ausdrücklich erklärt, ist von dem besonderen Schutz für Ehe und Familie nicht erfasst.
Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert nicht nur den Inhalt des Gesetzentwurfs, sondern auch die Art und Weise, wie die Bundesjustizministerin die Pläne publiziert, ohne das Parlament zu informieren. Erst am heutigen Tag, also vier Tage nach der Ankündigung durch Frau Zypries auf dem Christopher-Street-Day, hat die Opposition den Gesetzentwurf erhalten, der noch in dieser Woche in erster Lesung beraten werden soll. Dies ist eine Missachtung des Parlaments und wird der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Themas nicht gerecht.
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