Lippold/Dött: Deutsche Wirtschaft nicht benachteiligen
Berlin (ots)
Zum Zuteilungsgesetz 2007 erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Klaus W. Lippold MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marie Luise Dött MdB:
Am 07. Juli hat die EU-Kommission eine Entscheidung über den deutschen Zuteilungsplan zum Emissionshandel getroffen. Wegen erheblicher Bedenken gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen konnte die Kommission den Plan nur unter Auflagen genehmigen. Damit wird die von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im gesamten Verfahren gerügte unsaubere Gesetzgebungsarbeit des Bundesumweltministers ein weiteres Mal deutlich unterstrichen. Deutschland muss nun seinen Allokationsplan nachbessern.
Im Gegensatz zum deutschen Allokationsplan ist der Niederländische Plan ohne Beanstandungen genehmigt worden. Die Niederlande haben den Rahmen des Kyoto-Protokolls ausgeschöpft und ihre Zuteilung so ausgestaltet, dass kein unnötiger Druck auf die heimische Wirtschaft entsteht. Anders in Deutschland: Hier wurden die Zuteilungskriterien so ausgestaltet, dass Wirtschaftswachstum zu zusätzlichen Kosten bei den Unternehmen führt. Bundesumweltminister Trittin hat darauf bestanden, dass Deutschland die Reduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nicht nur erfüllt sondern sogar übererfüllt. Diese kurzsichtige Politik veranlasste bereits ein großes Unternehmen der Stahlbranche, seine Investitionsentscheidung am Standort Deutschland für unbestimmte Zeit zurückzustellen. Betroffen sind rund 300 Arbeitsplätze.
Dass bei einer unveränderten Genehmigung der Niederländischen Zuteilungsmethode eine erhebliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsbedingungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten entsteht, hat der Bundesumweltminister selbst eingeräumt. Der Nationale Allokationsplan Deutschlands wurde daher unter dem Vorbehalt der Wettbewerbsfähigkeit an die EU-Kommission übermittelt. Mit der Genehmigung des Niederländischen Plans ist der Tatbestand der Wettbewerbsverzerrung erfüllt. Wenn die Bundesregierung den Standort Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich konkurrenzfähig erhalten will, muss sie jetzt den Vorbehalt geltend machen.
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