Reiche/Schummer: Nachbesserungen bei rot-grünem Entwurf zur Berufsbildungsnovelle notwendig
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratungen des rot-grünen Gesetzentwurfs zur Berufsbildungsnovelle im Bundeskabinett erklären die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB, und der zuständige Berichterstatter, Uwe Schummer MdB:
Die erfreuliche Nachricht zuerst: 6 Jahre nach der Ankündigung in der ersten Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder, die Ausbildung in Deutschland flexibler zu gestalten, die Modernisierung und Verbesserung der Attraktivität der beruflichen Bildung voranzutreiben, liegt nun endlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes vor.
Was lange währt, wird aber nicht automatisch gut. Der Gesetzentwurf erfüllt die Anforderungen an ein modernes Berufsbildungsrecht nicht ausreichend. Er gibt falsche Signale hin für einen Systemwandel zur Verschulung der beruflichen Bildung. Schulische Ausbildungsgänge können nach dem rot-grünen Entwurf ohne jegliche Einschränkung mit der dualen Ausbildung gleichgesetzt werden. Dies erhöht die Gefahr der Erosion der betrieblichen Ausbildung erheblich.
Der Entwurf enthält neue planwirtschaftliche und bürokratische Ansätze, wie z. B. das Einsetzen regionaler Berufsbildungskonferenzen. Vielerorts gibt es funktionierende freiwillige Bündnisse, die durch solche Maßnahmen konterkariert würden. Planwirtschaftliche Instrumente sind weder notwendig noch sinnvoll.
Oberstes Ziel einer Berufsbildungsnovelle muss es sein, die betriebliche Ausbildung zu stärken, denn sie ist nach wie vor eine hervorragende Vorbereitung und Grundlage für das Berufsleben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits vor Monaten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Maßstäbe setzt. Erforderlich ist:
- Eine schnellere Entwicklung von Berufsbildern entsprechend dem technologischen Wandel und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen. Heute dauert die Entwicklung eines neuen Berufsbildes im Konsensverfahren zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in Deutschland zwei bis drei Jahre zu lang für den Wettbewerb der Wissensgesellschaften. Ein Schlichtersystem, in dem nach sechs Monaten entschieden wird, ist hier die Lösung.
- Die Ausrichtung des dualen Systems muss auf die unterschiedlichen Begabungen der Jugendlichen und die unterschiedlichen Anforderungen der Betriebe eingehen. Einstiegskorridore für praktisch Begabte und Stufenausbildungen - vom Krankenpflegehelfer zum Krankenpfleger, vom KFZ-Mechaniker zum Mechatroniker, vom Änderungsschneider zum Konfektionsschneider - mit jeweils entsprechender Zwischenzertifizierung senken die Hürde für den Einstieg und bieten nach oben ein hohes Niveau. Sie erleichtern es den Betrieben, die nicht die ganze Bandbreite abdecken können, Ausbildungsplätze anbieten zu können.
- Eine Möglichkeit, inhaltlich und zeitlich bei betrieblicher Notwendigkeit im Einvernehmen mit den Auszubildenden und der Berufsschule von der Ausbildungsordnung abweichen zu können. Ebenso sollen die Vertragspartner im Einvernehmen von tariflichen oder branchenüblichen Vergütungen bis zu einem Drittel nach unten abweichen können. Hohe Vergütungen sind oft ein Ausbildungshemmnis. Zwei Drittel aller Betriebe, die nicht ausbilden, verweisen auf die Kosten. All dies fehlt im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
- Eine Berufsbildungsnovelle muss Ausbildungshemmnisse abbauen und wieder zu mehr betrieblichen Ausbildungsplätzen führen. Der Weg in die Verschulung, wie er durch den Entwurf der Regierung droht, ist nicht nur eine teuere Lösung für den Steuerzahler. Sie geht auch an den Realitäten der Praxis vorbei und kann den Jugendlichen keine optimale Vorbereitung auf das Berufsleben bieten.
Die Jugendlichen in Deutschland sind uns wichtig: Wir wollen ihnen Chancen eröffnen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bietet deshalb eine pragmatische und Ziel führende Beratung über die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an. Nachbesserungen am rot-grünen Entwurf sind dringend notwendig.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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