Böhmer: Geplanter Ausbau der Kinderbetreuung genügt den Anforderungen nicht
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung für die unter dreijährigen Kinder beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Ziel muss es sein, bundesweit zu einem bedarfsgerechten, flächendeckenden Kinderbetreuungsangebot zu kommen, das nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit erlaubt, sondern auch die frühe Bildung der Kinder fördert. Hinter diesem Ziel bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowohl qualitativ als auch quantitativ meilenweit zurück.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt will das Angebot von Betreuungsplätzen für die unter Dreijährigen in den alten Bundesländern verfünffachen, d. h. von heute knapp 3 auf 15 Prozent. Damit bleibt sie hinter ihrem eigenen Anspruch, bis zum Jahr 2010 das Angebot auf 20 Prozent aufzustocken, deutlich zurück. In den neuen Ländern gibt sich Renate Schmidt mit dem derzeitigen Stand von 37 Prozent zufrieden, unabhängig davon, ob etwa in den Städten ein größeres Angebot benötigt wird. Auch können nicht alle Eltern von dem Angebot Gebrauch machen: Bedarfsgerecht bedeutet nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, dass Kinder von berufstätigen Eltern und Alleinerziehenden sowie Kinder mit einem besonderen Förderbedarf bevorzugt betreut werden. Das Angebot muss jedoch für die Kinder aller Eltern gelten.
Auch qualitativ bleibt der Gesetzentwurf hinter den ursprünglichen Absichten zurück; der Anspruch auf eine frühe Förderung der Kinder bleibt auf der Strecke. Dabei haben internationale Studien wie PISA und IGLU gezeigt, dass Deutschland erheblichen Reformbedarf im Bereich Bildung und Erziehung hat. Um diese Defizite zu beheben, müssen Kinder früher und intensiver gefördert und gefordert werden. Dies gilt insbesondere für die Erziehung und Bildung vor Eintritt in die Schule.
Auch die Finanzierung ist nach wie vor ungewiss. Noch Ende April hatte Bundesfamilienministerin Renate Schmidt im Bundestagsausschuss erklärt, dass sie das Gesetz nur dann in den Bundestag einbringen wolle, wenn die Finanzierung gesichert sei. Wider besseres Wissen bringt sie nun ein Gesetz auf den Weg, das auf tönernen Füssen steht. Denn die Kommunen haben der Bundesregierung immer wieder versichert, dass sie die von ihnen errechneten Mehrausgaben in Höhe von 2,5 Mrd. , und nicht - wie von der Bundesregierung veranschlagt - von 1,5 Mrd. , angesichts ihrer prekären Finanzsituation nicht schultern können. Die angebliche finanzielle Entlastung der Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist ein rot-grüner Wunschtraum. Wir brauchen endlich eine Reform der Gemeindefinanzen, die die Kommunen in die Lage versetzt, die Betreuung für Kinder qualitativ und quantitativ zu verbessern. Die Kommunen haben bereits erhebliche Anstrengungen unternommen. Und wenn sie im Rahmen der verfügbaren Mittel Prioritäten für die Kinderbetreuung setzen müssen, dann bleiben womöglich andere Maßnahmen, wie die Renovierung von Schwimmbädern oder die Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen, auf der Strecke. Das Nachsehen hätten wieder einmal die Kinder.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat vor der Sommerpause einen Antrag zum Ausbau der Kinderbetreuung im Deutschen Bundestag mit folgenden Eckpunkten eingebracht:
Für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder muss vor allem die Tagespflege dem Bedarf der Eltern entsprechend qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Für Kinder von drei bis sechs Jahren müssen die vorschulischen Bildungsmöglichkeiten gefördert werden. Deshalb fordern wir ein kostenfreies drittes Kindergartenjahr für Eltern mit zwei und mehr Kindern. Ziel ist es auch, dass die Einschulung mit sechs Jahren zur Regel wird. Ebenso wichtig ist eine Reform der Ausbildung der Erzieher/innen.
Grundsatz aller Maßnahmen ist die Wahlfreiheit der Eltern. Voraussetzung dafür sind bedarfsgerechte Angebote sowohl in Tageseinrichtungen als auch in der Tagespflege.
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