Merz: Freisprüche im Mannesmann-Prozess sind zu begrüßen
Berlin (ots)
Zum Urteil im Mannesmann-Prozess erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Ich begrüße die Freisprüche im so genannten Mannesmann-Prozess in Düsseldorf. Das Strafrecht, insbesondere der Untreue-Tatbestand des Strafrechts, war von Anfang an ungeeignet, unternehmensinterne Vorgänge zu bewerten wie die Zahlung von Abfindungen im Wege der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone.
Die Höhe der gezahlten Abfindungen bleibt gleichwohl kritikwürdig. In Zukunft müssen vor allem die Aufsichtsräte sehr viel mehr auf die Angemessenheit solcher Zahlungen und auf ihre öffentliche Wirkung achten. Ethische Grundsätze gerade bei Vergütungen und Zahlungen an Führungskräfte müssen in der Wirtschaft selbst vorgelebt werden. Wenn dies die Konsequenz aus dem Mannesmann-Prozess wäre, hätte er am Ende auch sein gutes.
Die Landesregierung in Düsseldorf ist aufgefordert, der Staatsanwaltschaft Weisung zu erteilen, auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten. Es würde der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden zufügen, wenn die juristische Auseinandersetzung jetzt vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt werden würde.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell