Böhmer: Bulmahn handelte verfassungswidrig
Berlin (ots)
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einrichtung von Juniorprofessuren an Hochschulen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn eingeführte Juniorprofessur an Hochschulen gegen das Grundgesetz verstößt. Damit hat es einen zentralen Punkt der rot-grünen Hochschulreform von 2002 gekippt.
Die Union war von Anfang an der Auffassung, dass wir ein differenziertes System von Hochschulabschlüssen brauchen. Gerade in den Geisteswissenschaften ist die Habilitation nach wie vor unverzichtbar. Deshalb haben wir uns immer dafür ausgesprochen, den Hochschulen mehr Autonomie zu gewähren und ihnen die Entscheidung über die Abschlussqualifikation zu überlassen.
Frau Bulmahn hat ständig versucht, sowohl im Hochschulbereich mit der Abschaffung der Habilitation und dem Verbot von Studiengebühren als auch mit der Finanzierung des Ausbaus von Ganztagsschulen in die Zuständigkeit der Länder hineinzuregieren. Damit hat sie wiederholt gegen das Grundgesetz verstoßen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht ihr endlich die Grenzen aufgezeigt.
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