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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krings: Urteil zur Juniorprofessur ermöglicht Wettbewerb der Länder!

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zur Einführung der Juniorprofessur erklärt
der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Günter Krings MdB:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur
Juniorprofessur ist zu begrüßen. Das Urteil bestätigt die Auffassung
der unionsregierten Bundesländer, dass der Bund bei der
Hochschulrahmengesetznovelle vom Februar 2002 nicht die
verfassungsrechtliche Kompetenz hatte, die Einführung der
Juniorprofessur ohne Mitwirkung der Länder zu beschließen.
Es ist jetzt Aufgabe der Länder, die rechtlichen Voraussetzungen
für eine parallele Existenz von Juniorprofessur und klassischer
Habilitierung zu schaffen. Obwohl die Juniorprofessur nicht für alle
Studiengänge geeignet ist, ist der Grundgedanke der Juniorprofessur
nachvollziehbar: Bei richtiger Ausgestaltung erhalten junge, fachlich
hervorragende Wissenschaftler schneller die Möglichkeit, eigenständig
zu forschen und zu lehren. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass
die jetzigen Mängel der Juniorprofessur angegangen werden: die
schlechte finanzielle und personelle Ausstattung sowie die Frage, was
mit den jungen Wissenschaftlern nach Ablauf ihrer Juniorprofessur
geschieht. Anderenfalls würde sich das Beschäftigungsproblem junger
Akademiker nur um ein paar Jahre nach hinten verschieben.
Vor allem aber ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
auch ein positives Signal in Hinblick auf die noch ausstehende
Entscheidung zum bundesweiten Verbot von Studiengebühren. Es bleibt
zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht auch in dieser Frage die
Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer schützt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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