Marschewski: Am 5. August gedenken wir eines großen Friedenswerkes
Berlin (ots)
Anlässlich des 54. Jahrestages der Proklamation der Charta der deutschen Heimatvertriebenen am 5. August 1950 in Stuttgart erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Der 5. August ist ein Datum, welches in seiner Bedeutung für die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland bis heute bedauerlicherweise unterschätzt wird.
Am 5. August 1950 wurde vor dem Stuttgarter Schloss die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in einer Großkundgebung verkündet, die zuvor von den Vertretern der Vertriebenenverbände unterzeichnet worden war.
Noch unter dem unmittelbaren Eindruck des Vertreibungsschicksals von 15 Millionen Deutschen, von denen 8 Millionen wenige Jahre zuvor in die drei westlichen Besatzungszonen gekommen waren, verzichteten die Heimatvertriebenen in dieser Charta auf Rache und Vergeltung und gaben ein deutliches Bekenntnis zur Schaffung eines geeinten Europas ab.
Es steht außer Zweifel, dass die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland anders verlaufen wäre, wenn diese Millionen Heimatvertriebenen, die in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg in ein zerstörtes Nachkriegsdeutschland gekommen waren und dort buchstäblich vor dem Nichts standen, nicht ein so deutliches Bekenntnis für ein Europa in Frieden und Freiheit abgelegt hätten. Zu welch dauerhaften Verwerfungen und gewaltsamen Konflikten Vertreibungsmaßnahmen führen können, kann man auch heute tagtäglich an vielen Stellen der Welt, zum Beispiel in Afrika und im Nahen Osten, erleben.
Vor diesem Hintergrund ist die Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 ein großes Werk des Friedens und ein Dokument von hohem historischen Rang.
Einem solchen Dokument sollte daher einen besonderen Platz in unserem nationalen Geschichtsbewusstsein und in unserer Erinnerungskultur zukommen.
Daher treten CDU und CSU dafür ein, den 5. August zum Nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben. Dies wurde auch in einer Entscheidung des Bundesrates beschlossen. Die rot-grüne Bundesregierung lehnt dieses wichtige Anliegen aber nach wie vor ab und begründet dies mit Verweis auf den Volkstrauertag. Diese Argumentation von Rot-Grün ist falsch. Der Volkstrauertag wurde im Jahr 1919 für die gefallenen Soldaten und deren Hinterbliebenen ins Leben gerufen. Schon deshalb kann er nicht als ein Angedenken an die Millionen zivilen Opfer der Vertreibung gelten.
Dass Vertreibungen nicht der Vergangenheit angehören, müssen wir in nahen und fernen Regionen dieser Welt erleben. Das Leid, das den deutschen Heimatvertriebenen widerfuhr, trifft heute unter anderem die Menschen im Sudan. Daher ist ein solcher Gedenktag zudem ein wichtiger Beitrag, Vertreibungen weltweit und dauerhaft zu ächten.
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