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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Am 5. August gedenken wir eines großen Friedenswerkes

Berlin (ots)

Anlässlich des 54. Jahrestages der Proklamation der
„Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ am 5. August 1950 in
Stuttgart erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und
Flüchtlinge“ der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Der 5. August ist ein Datum, welches in seiner Bedeutung für die
Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland bis heute
bedauerlicherweise unterschätzt wird.
Am 5. August 1950 wurde vor dem Stuttgarter Schloss die Charta der
deutschen Heimatvertriebenen in einer Großkundgebung verkündet, die
zuvor von den Vertretern der Vertriebenenverbände unterzeichnet
worden war.
Noch unter dem unmittelbaren Eindruck des Vertreibungsschicksals
von 15 Millionen Deutschen, von denen 8 Millionen wenige Jahre zuvor
in die drei westlichen Besatzungszonen gekommen waren, verzichteten
die Heimatvertriebenen in dieser Charta auf Rache und Vergeltung und
gaben ein deutliches Bekenntnis zur Schaffung eines geeinten Europas
ab.
Es steht außer Zweifel, dass die Nachkriegsgeschichte der
Bundesrepublik Deutschland anders verlaufen wäre, wenn diese
Millionen Heimatvertriebenen, die in den Jahren nach dem Zweiten
Weltkrieg in ein zerstörtes Nachkriegsdeutschland gekommen waren und
dort buchstäblich „vor dem Nichts“ standen, nicht ein so deutliches
Bekenntnis für ein Europa in Frieden und Freiheit abgelegt hätten. Zu
welch dauerhaften Verwerfungen und gewaltsamen Konflikten
Vertreibungsmaßnahmen führen können, kann man auch heute tagtäglich
an vielen Stellen der Welt, zum Beispiel in Afrika und im Nahen
Osten, erleben.
Vor diesem Hintergrund ist die Charta der deutschen
Heimatvertriebenen von 1950 ein großes Werk des Friedens und ein
Dokument von hohem historischen Rang.
Einem solchen Dokument sollte daher einen besonderen Platz in
unserem nationalen Geschichtsbewusstsein und in unserer
Erinnerungskultur zukommen.
Daher treten CDU und CSU dafür ein, den 5. August zum „Nationalen
Gedenktag für die Opfer von Vertreibung“ zu erheben. Dies wurde auch
in einer Entscheidung des Bundesrates beschlossen. Die rot-grüne
Bundesregierung lehnt dieses wichtige Anliegen aber nach wie vor ab
und begründet dies mit Verweis auf den Volkstrauertag. Diese
Argumentation von Rot-Grün ist falsch. Der Volkstrauertag wurde im
Jahr 1919 für die gefallenen Soldaten und deren Hinterbliebenen ins
Leben gerufen. Schon deshalb kann er nicht als ein Angedenken an die
Millionen zivilen Opfer der Vertreibung gelten.
Dass Vertreibungen nicht der Vergangenheit angehören, müssen wir
in nahen und fernen Regionen dieser Welt erleben. Das Leid, das den
deutschen Heimatvertriebenen widerfuhr, trifft heute unter anderem
die Menschen im Sudan. Daher ist ein solcher Gedenktag zudem ein
wichtiger Beitrag, Vertreibungen weltweit und dauerhaft zu ächten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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