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Koschyk: Fall Mzoudi stellt neues Zuwanderungsgesetz auf den Prüfstand

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des hamburgischen OVG, wonach dem
mutmaßlichen Terrorhelfer Mzoudi eine weitere Studienerlaubnis
erteilt werden muss, erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der Fall Mzoudi stellt die Geduld der rechtstreuen Bürger in
unserem Land ein weiteres Mal auf die Probe. Es ist schwer
nachvollziehbar, dass Mzoudi seine Zulassung zu einer öffentlichen
Bildungseinrichtung und zu einem kostenlosen Studium gerichtlich
durchsetzen konnte, weil die Hochschule bei der Studienzulassung nur
die Noten von Mzoudi berücksichtigen dürfe, nicht aber dessen
„radikal-islamistisch-fundamentalistische“ Einstellung. Hierauf hatte
die Hochschule die Exmatrikulation gestützt. Die Entscheidung wird
voraussichtlich nicht ohne Folgen für das Aufenthaltsrecht bleiben
können, da Mzoudi durch die Studienerlaubnis jetzt wieder einen
Rechtsgrund für seine Anwesenheit in Deutschland geltend machen kann.
Bislang war der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer
Aufenthaltserlaubnis unter Verweis auf die Exmatrikulation Mzoudis
abgelehnt worden. Mit der Exmatrikulation war der Anlass - das
Studium - für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entfallen (§
28 Ausländergesetz).
Ob Mzoudi nach dem neuen Zuwanderungsgesetz zügig abgeschoben
werden kann, wird sich zeigen. Es wird unter anderem davon abhängen,
ob Mzoudi von Behörden und Gerichten als sogenannter „Top-Gefährder“
eingestuft werden kann oder wird. Die Erwartungen an das neue Gesetz
sollten realistisch bleiben. Sollte sich nach dem Inkrafttreten des
Zuwanderungsgesetzes aber herausstellen, dass Mzoudi doch nicht zügig
abgeschoben werden kann, muss das Gesetz nachgebessert werden.
Denkbar wäre z.B. eine Beschränkung der Klagemöglichkeiten auf eine
Instanz statt drei Instanzen für alle gefährlichen Ausländer und
nicht nur für die Top-Gefährder. Es schadet unserem Land, wenn sich
Extremisten den Rechtsstaat zunutze machen, um sich durch alle
Instanzen zu klagen und damit ihren Aufenthalt um Jahre zu
verlängern, um dann letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu
können.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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