Koschyk: Fall Mzoudi stellt neues Zuwanderungsgesetz auf den Prüfstand
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des hamburgischen OVG, wonach dem mutmaßlichen Terrorhelfer Mzoudi eine weitere Studienerlaubnis erteilt werden muss, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der Fall Mzoudi stellt die Geduld der rechtstreuen Bürger in unserem Land ein weiteres Mal auf die Probe. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Mzoudi seine Zulassung zu einer öffentlichen Bildungseinrichtung und zu einem kostenlosen Studium gerichtlich durchsetzen konnte, weil die Hochschule bei der Studienzulassung nur die Noten von Mzoudi berücksichtigen dürfe, nicht aber dessen radikal-islamistisch-fundamentalistische Einstellung. Hierauf hatte die Hochschule die Exmatrikulation gestützt. Die Entscheidung wird voraussichtlich nicht ohne Folgen für das Aufenthaltsrecht bleiben können, da Mzoudi durch die Studienerlaubnis jetzt wieder einen Rechtsgrund für seine Anwesenheit in Deutschland geltend machen kann. Bislang war der Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis unter Verweis auf die Exmatrikulation Mzoudis abgelehnt worden. Mit der Exmatrikulation war der Anlass - das Studium - für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entfallen (§ 28 Ausländergesetz).
Ob Mzoudi nach dem neuen Zuwanderungsgesetz zügig abgeschoben werden kann, wird sich zeigen. Es wird unter anderem davon abhängen, ob Mzoudi von Behörden und Gerichten als sogenannter Top-Gefährder eingestuft werden kann oder wird. Die Erwartungen an das neue Gesetz sollten realistisch bleiben. Sollte sich nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes aber herausstellen, dass Mzoudi doch nicht zügig abgeschoben werden kann, muss das Gesetz nachgebessert werden. Denkbar wäre z.B. eine Beschränkung der Klagemöglichkeiten auf eine Instanz statt drei Instanzen für alle gefährlichen Ausländer und nicht nur für die Top-Gefährder. Es schadet unserem Land, wenn sich Extremisten den Rechtsstaat zunutze machen, um sich durch alle Instanzen zu klagen und damit ihren Aufenthalt um Jahre zu verlängern, um dann letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu können.
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