Wöhrl: Rot/Grün streitet über Jobwirkungen Erneuerbarer Energien
Berlin (ots)
Anlässlich der Weigerung der Bundesregierung die Kleine Anfrage Beschäftigungseffekte durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien (BT-Drucks.: 15/3518) zu beantworten, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB:
Die Bundesregierung behauptet immer wieder, dass im Bereich der Erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren ein starker Zuwachs an neuen Arbeitsplätzen entstehe. Sie ist aber offensichtlich nicht in der Lage, die tatsächlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt darzustellen.
Eine entsprechende Kleine Anfrage (Beschäftigungswirkungen durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, BT-Drucks.: 15/3518) vom 1.Juli 2004 hat die Bundesregierung bis heute nicht beantwortet, obwohl sie nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dazu eigentlich innerhalb von zwei Wochen verpflichtet gewesen wäre. Zweimal wurde um Fristverlängerung gebeten, zuletzt bis zum 25. August 2004. Auch diese selbst gesetzte Frist wurde nicht eingehalten. Hier werden Parlamentsrechte mit Füßen getreten. Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium streiten sich bei der Formulierung der Antwort. Offensichtlich ist sich die Bundesregierung noch immer nicht einig, ob die Förderung Erneuerbarer Energien positive oder negative Beschäftigungswirkungen hat.
Während das Umweltministerium bis zum Jahr 2020 mit einem Beschäftigungseffekt von rund 400 000 Arbeitsplätzen rechnet, wird dies im Wirtschaftsministerium bestritten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat in einer Unterrichtung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit im Juni 2004 nüchtern festgestellt, dass drei verschiedene neuere wissenschaftliche Gutachten, die zum Teil auch von der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden sind, zu dem Ergebnis kommen, dass die langfristigen Beschäftigungseffekte des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gesamtwirtschaftlich marginal bis deutlich negativ sind.
So kommt das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) in der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erstellten Studie Beschäftigungseffekte durch den Ausbau Erneuerbarer Energien (September 2003) zu dem Ergebnis, dass die Förderung erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2010 zu keiner spürbaren Entlastung des Arbeitsmarktes beiträgt. Nach einer Simulationsrechnung werden die Netto-Beschäftigungseffekte zu Beginn der Förderung einhergehend mit dem Investitionsanstieg beim Ausbau erneuerbarer Energien mit 13 000 zusätzlich Beschäftigten ermittelt, im weiteren Verlauf sinken die Beschäftigtenzahlen ins negative und steigen erst 2010 wieder auf etwa 7 000 Beschäftigte an. Eine Zahl die weit von 400.000 entfernt ist.
Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich klar und deutlich zu den Auswirkungen der Förderung der Erneuerbaren Energien auf den Arbeitsmarkt Stellung zu nehmen und dabei die eigenen Gutachten auch zu beachten. Allein die zwei vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben Gutachten hatten ein Auftragsvolumen von 225.000 Euro.
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