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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krings/Klöckner: Risikoselektion bei Gentests verhindern!

Berlin (ots)

Anlässlich des ersten Massen-Gentests einer
gesetzlichen Krankenkasse erklären der Vorsitzende der Jungen Gruppe
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und die
stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe, Julia Klöckner MdB:
Der neuerliche Massentest zeigt, dass eine gesetzliche Regelung
genetischer Untersuchungen dringend vorangebracht werden muss. Es
geht nicht darum, derartige Tests grundsätzlich zu verteufeln.
Allerdings sind Schranken und Regeln notwendig, damit es nicht zum
Missbrauch kommt. Die Bundesregierung soll das lange angekündigte
Gentest-Gesetz endlich vorlegen.
In Deutschland werden jährlich rund 90.000 Gentests durchgeführt.
Gerade junge Menschen stehen dabei im Fokus: Beim Vertragsabschluss
mit der Krankenkasse oder beim Berufseinstieg wollen sich die
Leistungsträger möglichst vor unliebsamen Überraschungen, wie z.B.
Erbkrankheiten und deren finanzielle Folgen, schützen. Die
heranwachsende Generation darf aber nicht zu Leidtragenden einer
unbedachten Nicht-Regelung und den Versäumnissen der Bundesregierung
werden.
Die seit Jahren laufende Debatte war durch ein Modellprojekt der
Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) neu entfacht worden. In Kooperation
mit der Medizinischen Hochschule Hannover wurden 6000 KKH-Versicherte
auf die so genannte Eisenspeicherkrankheit untersucht. Ein
entsprechendes Gentest-Gesetz muss klarstellen, dass auch bei
freiwilligen Gentests ausschließlich die betroffene Person selbst
Kenntnis über das Ergebnis erlangt. Weder gesetzliche noch private
Krankenkassen und auch Arbeitgeber dürften – auch nicht mit
Zustimmung der Getesteten – informiert werden. Denn der Einzelne kann
oftmals gar nicht erkennen, welche Reichweite Testergebnisse haben
werden.
In der Tat stellen Gentests nach dem Muster der von der KKH jetzt
durchgeführten Überprüfung eine Chance zur Frühbehandlung dar.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Patient mit der Untersuchung
einverstanden ist. Besonders deutlich wird die Sensibilität der
Materie dann, wenn aufgrund mangelhafter Tests falsche Testergebnisse
auftreten. Ungeachtet der medizinischen Vorteile können derartige
Tests den Privatversicherern nämlich den Weg zum 'gläsernen
Patienten’ ebnen. Zwar haben sich die deutschen Privatversicherer in
einer Selbstverpflichtung darauf geeinigt, einen Vertragsabschluss
nicht von solchen Tests abhängig zu machen. Diese Verpflichtung gilt
jedoch nur bis zum 31. Dezember 2006.
Die Forderung einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der
Versicherten ist bereits seit dem Auftreten erster Gentests bekannt.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen beiden Jahren schon
mehrfach angekündigt, tätig zu werden und doch warten wir noch immer
auf eine entsprechende Gesetzesvorlage. Im Sinne des Schutzes vor
allem der heranwachsenden Generation ist daher eine wohlüberlegte
Regelung der Massengentests unerlässlich.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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