Krings/Klöckner: Risikoselektion bei Gentests verhindern!
Berlin (ots)
Anlässlich des ersten Massen-Gentests einer gesetzlichen Krankenkasse erklären der Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB, und die stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe, Julia Klöckner MdB:
Der neuerliche Massentest zeigt, dass eine gesetzliche Regelung genetischer Untersuchungen dringend vorangebracht werden muss. Es geht nicht darum, derartige Tests grundsätzlich zu verteufeln. Allerdings sind Schranken und Regeln notwendig, damit es nicht zum Missbrauch kommt. Die Bundesregierung soll das lange angekündigte Gentest-Gesetz endlich vorlegen.
In Deutschland werden jährlich rund 90.000 Gentests durchgeführt. Gerade junge Menschen stehen dabei im Fokus: Beim Vertragsabschluss mit der Krankenkasse oder beim Berufseinstieg wollen sich die Leistungsträger möglichst vor unliebsamen Überraschungen, wie z.B. Erbkrankheiten und deren finanzielle Folgen, schützen. Die heranwachsende Generation darf aber nicht zu Leidtragenden einer unbedachten Nicht-Regelung und den Versäumnissen der Bundesregierung werden.
Die seit Jahren laufende Debatte war durch ein Modellprojekt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) neu entfacht worden. In Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover wurden 6000 KKH-Versicherte auf die so genannte Eisenspeicherkrankheit untersucht. Ein entsprechendes Gentest-Gesetz muss klarstellen, dass auch bei freiwilligen Gentests ausschließlich die betroffene Person selbst Kenntnis über das Ergebnis erlangt. Weder gesetzliche noch private Krankenkassen und auch Arbeitgeber dürften auch nicht mit Zustimmung der Getesteten informiert werden. Denn der Einzelne kann oftmals gar nicht erkennen, welche Reichweite Testergebnisse haben werden.
In der Tat stellen Gentests nach dem Muster der von der KKH jetzt durchgeführten Überprüfung eine Chance zur Frühbehandlung dar. Voraussetzung ist natürlich, dass der Patient mit der Untersuchung einverstanden ist. Besonders deutlich wird die Sensibilität der Materie dann, wenn aufgrund mangelhafter Tests falsche Testergebnisse auftreten. Ungeachtet der medizinischen Vorteile können derartige Tests den Privatversicherern nämlich den Weg zum 'gläsernen Patienten ebnen. Zwar haben sich die deutschen Privatversicherer in einer Selbstverpflichtung darauf geeinigt, einen Vertragsabschluss nicht von solchen Tests abhängig zu machen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur bis zum 31. Dezember 2006.
Die Forderung einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Versicherten ist bereits seit dem Auftreten erster Gentests bekannt. Die Bundesregierung hat in den vergangenen beiden Jahren schon mehrfach angekündigt, tätig zu werden und doch warten wir noch immer auf eine entsprechende Gesetzesvorlage. Im Sinne des Schutzes vor allem der heranwachsenden Generation ist daher eine wohlüberlegte Regelung der Massengentests unerlässlich.
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