Koschyk: Kein Platz für Drogenhändler in Deutschland
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Ausweisung eines Iraners nach Drogendelikten erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Ausweisung eines asylberechtigten iranischen Staatsangehörigen, der wegen Drogendelikten zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war.
Wer den Schutz unseres Rechts zur Begehung gefährlicher und schwerer Straftaten ausnutzt, muss die Härte des Gesetzes spüren.
Gleichwohl stellen solche Fälle die Geduld der redlichen Bürger in unserem Land auf die Probe. Es muss nachdenklich machen, dass bei solch gefährlichen Ausländern die Rechtsschutzmöglichkeiten nicht auf das rechtsstaatlich Gebotene beschränkt werden. Denkbar wäre z.B. eine Beschränkung der Klagemöglichkeiten auf eine Instanz statt drei Instanzen für alle gefährlichen Ausländer und nicht nur für die Top-Gefährder, wie es das kommende Zuwanderungsgesetz vorsieht. Es schadet unserem Land, wenn sich gefährliche Straftäter den Rechtsstaat zunutze machen, um sich durch alle Instanzen zu klagen und damit ihren Aufenthalt um Jahre zu verlängern, um ihre Abschiebung zu erschweren und dann letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu können.
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