Reiche: Zuständigkeiten für Forschung und Bildung sachgerecht regeln
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen von Bundesministerin Bulmahn, die bundespolitische Kompetenz in der Bildung und Forschungspolitik im Rahmen der Föderalismuskommission nicht einzuschränken, erklärt die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion Katherina Reiche MdB:
Frau Bulmahn und die SPD haben mit ihrem Grundverständnis einer zentralistischen und ideologischen Bildungs- und Forschungspolitik die Verhandlungen im Rahmen der Föderalismusdebatte schwer belastet.
Forschung braucht die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Nur die gemeinsame Forschungsförderung garantiert die Freiheit der Forschung auf der einen und die Zusammenarbeit der Forschungsinstitute untereinander und mit den Hochschulen auf der anderen Seite. Frau Bulmahn war es, die die gemeinsame Zuständigkeit für die Forschungsorganisationen von Max-Planck bis Leibniz aufgeben wollte.
Auch für die Hochschulen sind Bund und Länder verantwortlich. Der Bund muss sich vor allem an der Finanzierung des Hochschulbaus beteiligen. Daraus versucht sich Frau Bulmahn zu verabschieden, schließlich hat sie die Mittel des Bundes in diesem Jahr um 135 Mio. Euro gekürzt. Eine Erhöhung im nächsten Jahr ist nicht in Sicht. Die Hochschulpolitik ist dagegen in ihrer Feingestaltung Ländersache. Das hat nichts mit Kleinstaaterei zu tun, sondern mit produktivem Wettbewerbsföderalismus. Hier hat Frau Bulmahn das Rahmengesetz missbraucht und verfassungswidrig den Ländern und Hochschulen von der Qualifizierung bis zum Verbot von Studienbeiträgen ihre anachronistischen Vorstellungen aufgedrängt. Das Bundesverfassungsgericht hat ihr mit dem Urteil über die Juniorprofessur ein Schuss vor den Bug erteilt. Den unionsgeführten Ländern jetzt Blockade vorzuwerfen, ist eine billige Retourkutsche. Frau Bulmahn muss sich in Zukunft an die verfassungsmäßige Zuständigkeiten halten. Gebraucht wird eine grundsätzliche bundeseinheitliche Regelung über Zugänge, Abschlüsse und Qualitätssicherung. Nicht mehr und nicht weniger.
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