Koschyk: Kaplan-Klage gegen Observationen hoffnungslos
Berlin (ots)
Zur Klage des Islamistenführers Kaplan gegen angeblich aufdringliche Observationen durch den Verfassungsschutz, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der Fall Kaplan geht in eine neue Runde. Jetzt klagt der Islamistenführer gegen den Bundesinnenminister wegen angeblich zu aufdringlicher Observationen.
Ich habe die Hoffnung, dass solche Klagen unterbleiben, wenn das Zuwanderungsgesetz in Kraft tritt. Unter anderem hatte die Union bei den Sicherheitsfragen bessere Überwachung von Gefährdern durch Einführung gesetzlicher Meldepflichten, Einschränkungen der Freizügigkeit, Wohnsitzbeschränkungen und das Verbot, bestimmte Kommunikationsmittel (z.B. Prepaid-Handy) zu nutzen, durchgesetzt.
Auch von den übrigen Regelungen wie beispielsweise
- der Einfügung einer Abschiebungsanordnung gegen einen Ausländer aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr (Top-Gefährder); Befugnis der Länderinnenminister; Zugriffsrecht des Bundes bei Fällen von besonderem Interesse des Bundes,
- Verbesserungen bei der Regelausweisung von Sicherheitsgefährdern (wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass Ausländer einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat),
- einer Regelausweisung von Leitern verbotener extremistischer Organisationen,
- Ermessenausweisung von Hasspredigern (Personen, die Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten billigen oder dafür werben oder zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln bzw. zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern)
erwarte ich, dass sie den Aktionsspielraum für Extremisten wie Kaplan so einschränken, dass seine Chancen, den deutschen Rechtsstaat zu verhöhnen, gemindert werden.
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