Klaeden: Verdacht der Begünstigung von Schleuserkriminalität durch die Bundesregierung besteht weiter
Berlin (ots)
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen mindestens fünf Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes Anlässlich der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum Verdacht der Begünstigung von Schleuserkriminalität durch die Bundesregierung, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden, MdB:
Der Verdacht der Begünstigung von Schleuserkriminalität durch die Bundesregierung besteht weiter. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 15/3032) kann diesen Verdacht nicht ausräumen.
Die Bundesregierung hat mehr als vier Monate gebraucht, um die Große Anfrage zu beantworten. Die Antwort vom 2. September 2004 bewegt sich auf der bisherigen Linie der Bundesregierung: Schönreden, Beschwichtigen und Vertuschen. Die vom Landgericht Köln im Februar dieses Jahres als kalter Putsch der Leitung des Auswärtigen Amtes gegen die bestehende Gesetzeslage bewertete Visumserteilungspraxis wird in ihrem zentralen Kritikpunkt fortgeführt.
Nach wie vor gilt der mit der geltenden Rechtslage nicht im Einklang stehende Grundsatz des Fischer/Volmer-Erlasses vom 3. März 2000: Im Zweifel für die Reisefreiheit. Bundesinnenminister Otto Schily und Bundeskanzler Gerhard Schröder sind offenkundig nicht bereit, sich gegen die von Bundesaußenminister Josef Fischer verfolgte Ideologie der Grünen durchzusetzen. Sie nehmen billigend in Kauf, dass die im Kölner Schleuserprozess bekannt gewordenen massenhaften Einschleusungen Kriminellen, Schwarzarbeitern, Prostituierten und auch von mutmaßlichen Terroristen weitergehen können.
Die Pressemeldungen der letzten Tage sind hierfür ein deutlicher Beleg: Visa-Skandal an der deutschen Botschaft in Albanien, Visumserteilung an einen terrorverdächtigen Ausländer durch die deutsche Botschaft in Algier, öffentlicher Streit zwischen Fischer und Schily wegen dieser Visumserteilung, bei dem sich erneut grüne Ideologie gegen berechtigte Sicherheitsbedenken durchsetzt.
Die Bundesregierung musste in ihrer Antwort einräumen, dass gegen fünf ihrer Bediensteten mittlerweile strafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen. Dabei wird nach Auskunft der Bundesregierung wegen Verdacht von Bestechlichkeit (1 Fall), Verdacht der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Schleusung durch Unterlassen (1 Fall) und Verdacht der uneidlichen Falschaussage (3 Fälle) ermittelt. Von der Einleitung von Disziplinarverfahren gegen diese Bedienstete oder Suspendierungen sagt die Bundesregierung nichts.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, daß die Antwort der Bundesregierung nach der Sommerpause im Plenum debattiert wird und sodann über mögliche weitere Schritte zur parlamentarischen Klärung der Angelegenheit befinden. Die Antwort auf die Große Anfrage ist abrufbar auf der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter www.cducsu.de unter Initiativen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell