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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Empfehlung des Nationalen Ethikrats relativiert Klonverbot wegen zeitlicher Einschränkung

Berlin (ots)

Zu der heutigen Stellungnahme des nationalen
Ethikrates erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der
Enquete- Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas
Rachel MdB:
Der Nationale Ethikrat hat sich in der heute veröffentlichten
Stellungnahme für ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens
ausgesprochen. Er empfiehlt zudem, das Klonen zu Forschungszwecken
„gegenwärtig“ in Deutschland nicht zuzulassen.
Damit relativiert er die Bedeutung des Klonverbotes und seine
Empfehlung enthält einen Türöffner für das Klonen zu
Forschungszwecken. Denn die Empfehlung, diese Technologie nicht
zuzulassen, bezieht sich lediglich auf die Gegenwart. Der Vorsitzende
des Nationalen Ethikrates Spiros Simitis ging in der heutigen
Pressekonferenz noch darüber hinaus: Für die Biotechnologie gelte das
Gleiche wie für die Informationstechnologie. Die Technologien
unterlägen einer sehr schnellen Entwicklung, deshalb könne eine
Debatte über das Klonen nicht durch den Beschluss des Bundestages
beendet sein.
Dabei missachtet er, dass die Gründe, die gegen das Klonen
sprechen, nicht wirtschaftlicher Art sind. Die ethische Bewertung des
Forschungsklonens kann nicht von der Entwicklung der Gesellschaft
abhängig sein. Es geht um den Schutz des Embryos. Seine Menschenwürde
und sein Recht auf Leben werden von uns nicht nur zum gegenwärtigen
Zeitpunkt, sondern auch in Zukunft zu achten sein.
Der Bundestag hat sich deshalb mit großer Mehrheit für ein
internationales Verbot sowohl des reproduktiven als auch des
Forschungsklonens ausgesprochen. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, abweichend vom Nationalen Ethikrat ein entsprechendes
umfassendes Verbot ohne zeitliche Einschränkung umzusetzen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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