Rachel: Leben und Selbstbestimmungsrecht von Patienten schützen
Berlin (ots)
Anlässlich der am Freitag stattfindenden Übergabe des Zwischenberichts zur Patientenverfügung erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin, Thomas Rachel MdB:
Patientenverfügungen sollten gestärkt werden. Sie sind ein Ausdruck der Selbstbestimmung. Daher empfiehlt die Enquete-Kommission in ihrem Bericht eine Klarstellung durch den Gesetzgeber.
Dabei spricht sie sich dafür aus, den Besonderheiten einer Vorausverfügung Rechnung zu tragen und verbindliche Patientenverfügungen auf Fälle zu begrenzen, in denen der Patient an einer irreversiblen tödlichen Krankheit leidet. Die Kommission hat damit einem vom katholischen Moraltheologen Prof. Dr. Johannes Reiter und mir vorgelegten Kompromissvorschlag angenommen.
Ursprünglich wurden unvereinbare Standpunkte diskutiert. In Betracht kam eine schrankenlose Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ebenso wie die zunächst von einer Mehrheit gewünschte zeitliche Eingrenzung auf Fälle, in denen der Patient in absehbarer Zeit stirbt oder sich in der Sterbephase befindet.
Beide Ansätze führen jedoch nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Die zeitliche Beschränkung lehnen wir ab, da sie zu eng ist. Medizinische Maßnahmen betreffen den Kernbereich der Persönlichkeit. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten kann eine die Menschenwürde verletzende Zwangsbehandlung darstellen.
Patienten, die unter einer irreversiblen tödlichen Krankheit und einer Behandlung leiden oder gelitten haben, darf nicht die Möglichkeit genommen werden, nicht nur gegenwärtig, sondern auch für die Zukunft, Maßnahmen zu untersagen. Ansonsten wäre zu befürchten, dass ein Kranker im nicht mehr äußerungsfähigen Zustand einer zuvor wirksam untersagten Behandlung unterzogen wird.
Eine uneingeschränkte Verbindlichkeit von Patientenverfügungen halten wir ebenfalls für nicht vertretbar. Ist eine Krankheit heilbar oder nicht tödlich, geht es nicht mehr um die Annahme eines tödlichen Leidens und darum, einer Krankheit ihren Lauf zu lassen, sondern um die Beendigung des Lebens durch Unterlassen der notwendigen Behandlung. Daher trägt die von uns entwickelte und von der Enquete-Kommission angenommene Regelung für eine Reichweite von Patientenverfügungen auf der einen Seite dem Lebensschutz Rechnung und sieht auf der anderen Seite einen Ansatz vor, der das Selbstbestimmungsrecht insbesondere betroffener Patienten nicht unverhältnismäßig beschneidet.
Die Bundesministerin für Justiz, Frau Brigitte Zypries, wird aufgefordert, die Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Grundlage ihres Gesetzesentwurfes zu machen.
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