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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Leben und Selbstbestimmungsrecht von Patienten schützen

Berlin (ots)

Anlässlich der am Freitag stattfindenden Übergabe
des Zwischenberichts zur Patientenverfügung erklärt der Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht
der modernen Medizin“, Thomas Rachel MdB:
Patientenverfügungen sollten gestärkt werden. Sie sind ein
Ausdruck der Selbstbestimmung. Daher empfiehlt die Enquete-Kommission
in ihrem Bericht eine Klarstellung durch den Gesetzgeber.
Dabei spricht sie sich dafür aus, den Besonderheiten einer
Vorausverfügung Rechnung zu tragen und verbindliche
Patientenverfügungen auf Fälle zu begrenzen, in denen der Patient an
einer irreversiblen tödlichen Krankheit leidet. Die Kommission hat
damit einem vom katholischen Moraltheologen Prof. Dr. Johannes Reiter
und mir vorgelegten Kompromissvorschlag angenommen.
Ursprünglich wurden unvereinbare Standpunkte diskutiert. In
Betracht kam eine schrankenlose Verbindlichkeit von
Patientenverfügungen ebenso wie die zunächst von einer Mehrheit
gewünschte zeitliche Eingrenzung auf Fälle, in denen der Patient in
absehbarer Zeit stirbt oder sich in der Sterbephase befindet.
Beide Ansätze führen jedoch nicht zu befriedigenden Ergebnissen.
Die zeitliche Beschränkung lehnen wir ab, da sie zu eng ist.
Medizinische Maßnahmen betreffen den Kernbereich der Persönlichkeit.
Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten kann eine die
Menschenwürde verletzende Zwangsbehandlung darstellen.
Patienten, die unter einer irreversiblen tödlichen Krankheit und
einer Behandlung leiden oder gelitten haben, darf nicht die
Möglichkeit genommen werden, nicht nur gegenwärtig, sondern auch für
die Zukunft, Maßnahmen zu untersagen. Ansonsten wäre zu befürchten,
dass ein Kranker im nicht mehr äußerungsfähigen Zustand einer – zuvor
wirksam untersagten – Behandlung unterzogen wird.
Eine uneingeschränkte Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
halten wir ebenfalls für nicht vertretbar. Ist eine Krankheit heilbar
oder nicht tödlich, geht es nicht mehr um die Annahme eines tödlichen
Leidens und darum, einer Krankheit ihren Lauf zu lassen, sondern um
die Beendigung des Lebens durch Unterlassen der notwendigen
Behandlung. Daher trägt die von uns entwickelte und von der
Enquete-Kommission angenommene Regelung für eine Reichweite von
Patientenverfügungen auf der einen Seite dem Lebensschutz Rechnung
und sieht auf der anderen Seite einen Ansatz vor, der das
Selbstbestimmungsrecht insbesondere betroffener Patienten nicht
unverhältnismäßig beschneidet.
Die Bundesministerin für Justiz, Frau Brigitte Zypries, wird
aufgefordert, die Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Grundlage
ihres Gesetzesentwurfes zu machen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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