Connemann: Beim Hochwasserschutz muss Trittin die Bundesländer fragen
Berlin (ots)
Zu den heutigen Beschlüssen im Bundesrat zum Hochwasserschutzgesetz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages, Peter-Harry Carstensen MdB, und die zuständigen Berichterstatterinnen, Julia Klöckner MdB und Gitta Connemann MdB:
Wichtigste Errungenschaft der heutigen Bundesratssitzung ist die Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes. Damit ist klargestellt, dass Trittin das Gesetz nicht nach seinen ideologischen Umweltvorstellungen allein durchsetzen kann. Nachdem die Bundesregierung mit ihrem ersten Entwurf für ein Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz sowohl in den eigenen Reihen, als auch im Bundesrat sprichwörtlich baden gegangen war, folgte heute die zweite kalte Dusche. Auch die Forderung von Rot-Grün, den Ackerbau in erosionsgefährdeten Abflussbereichen bis Ende 2012 zu verbieten, wurde vom Bundesrat zurückgewiesen. Jetzt wird der Vermittlungsausschuss angerufen, um die dringend notwendige Überarbeitung des Gesetzes in seiner Gesamtheit anzugehen.
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Beschränkungen in erosionsgefährdeten Abflussbereichen waren ohnehin nicht viel mehr als ein Scheinkompromiss. Die Bewirtschaftungsauflagen kommen für die betroffenen Landwirte faktisch einem Ackerbauverbot gleich.
Die Union ist sich daher einig, keinem Ackerbauverbot und auch keinerlei Beschränkungen zuzustimmen. Vielmehr muss Ackerbau auch in Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Gebieten weiterhin entsprechend den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis möglich sein. Wir warnen nochmals eindringlich davor, das Hochwasserschutzgesetz mit angeblichen Bodenschutzmaßnahmen auf Kosten der Landwirte und Anrainer für umweltpolitische Ordnungszwecke zu missbrauchen.
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