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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Eichhorn: Union will qualitative und bedarfs-gerechte Kinderbetreuung

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum
Tagesbetreuungsausbaugesetz im Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, erklärt die familien- und jugendpolitische
Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Union wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum
Tagesbetreuungsausbaugesetz den Ausbau eines qualitäts- und
bedarfsgerechten Angebotes der Kinderbetreuung intensiv und
konstruktiv begleiten.
Forschungen zur frühkindlichen Förderung zeigen, dass Kinder
gerade in den ersten Lebensjahren besonders wissbegierig und
spielerisch lernen. Diese Chance für eine intensive frühkindliche
Förderung muss daher genutzt werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot der
Kinderbetreuung muss sich primär am Wohl des Kindes und an dessen
Recht auf Bildung und ganzheitliche Förderung orientieren.
Im Mittelpunkt der Familienpolitik von CDU und CSU steht die
Wahlfreiheit für Eltern. Voraussetzung hierfür ist, dass Eltern
unabhängig vom Umfang der Erwerbstätigkeit, Familie und Beruf nach
ihren Wünschen gestalten können. Der Wahlfreiheit von Eltern wird
durch die Vorgabe der Bedarfskriterien im vorliegenden Gesetzentwurf
nicht hinreichend Rechnung getragen.
CDU und CSU wollen die Betreuungsangebote für die unter
Dreijährigen ausbauen. Allerdings ist dafür auch eine verlässliche
Finanzierung notwendig. Hier muss die Bundesregierung nachbessern.
Die Anhörung hat gezeigt, dass sowohl die Bruttobetriebskosten als
auch die Investitionskosten pro Platz in einer
Kindertagesstätteneinrichtung von der Bundesregierung zu niedrig
angesetzt sind. Zudem ist die unterstellte Entlastung der Kommunen
durch Hartz IV in Höhe von 2,5 Milliarden Euro keineswegs gesichert.
Eine Verkopplung von Hartz IV und der Kinderbetreuung wird
insbesondere auch aus Sicht der neuen Bundesländer abgelehnt.
Die Forderung nach fachlicher Qualifizierung der
Tagespflegepersonen wird nach Meinung der Experten im vorliegenden
Gesetzentwurf nicht konsequent umgesetzt. Eine Definition der
erforderlichen Kenntnisse und Anforderungen an die
Tagespflegepersonen fehlt. Unklar ist auch die Zuständigkeit
hinsichtlich der Überprüfung der genannten Eignungskriterien.
Die geplanten Änderungen im Bereich der Jugendhilfe reichen nach
Meinung der Experten nicht aus, um die Kinder- und Jugendhilfe auch
für zukünftige Generationen nachhaltig zu sichern. Es müsste
zumindest die Entschließung des Bundesrates zur Änderung des SGB VIII
umgesetzt werden, damit die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft
handlungsfähig bleibt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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Internet: http://www.cducsu.de
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Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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