Eichhorn: Union will qualitative und bedarfs-gerechte Kinderbetreuung
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Tagesbetreuungsausbaugesetz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt die familien- und jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die Union wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Tagesbetreuungsausbaugesetz den Ausbau eines qualitäts- und bedarfsgerechten Angebotes der Kinderbetreuung intensiv und konstruktiv begleiten.
Forschungen zur frühkindlichen Förderung zeigen, dass Kinder gerade in den ersten Lebensjahren besonders wissbegierig und spielerisch lernen. Diese Chance für eine intensive frühkindliche Förderung muss daher genutzt werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung muss sich primär am Wohl des Kindes und an dessen Recht auf Bildung und ganzheitliche Förderung orientieren.
Im Mittelpunkt der Familienpolitik von CDU und CSU steht die Wahlfreiheit für Eltern. Voraussetzung hierfür ist, dass Eltern unabhängig vom Umfang der Erwerbstätigkeit, Familie und Beruf nach ihren Wünschen gestalten können. Der Wahlfreiheit von Eltern wird durch die Vorgabe der Bedarfskriterien im vorliegenden Gesetzentwurf nicht hinreichend Rechnung getragen.
CDU und CSU wollen die Betreuungsangebote für die unter Dreijährigen ausbauen. Allerdings ist dafür auch eine verlässliche Finanzierung notwendig. Hier muss die Bundesregierung nachbessern. Die Anhörung hat gezeigt, dass sowohl die Bruttobetriebskosten als auch die Investitionskosten pro Platz in einer Kindertagesstätteneinrichtung von der Bundesregierung zu niedrig angesetzt sind. Zudem ist die unterstellte Entlastung der Kommunen durch Hartz IV in Höhe von 2,5 Milliarden Euro keineswegs gesichert. Eine Verkopplung von Hartz IV und der Kinderbetreuung wird insbesondere auch aus Sicht der neuen Bundesländer abgelehnt.
Die Forderung nach fachlicher Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird nach Meinung der Experten im vorliegenden Gesetzentwurf nicht konsequent umgesetzt. Eine Definition der erforderlichen Kenntnisse und Anforderungen an die Tagespflegepersonen fehlt. Unklar ist auch die Zuständigkeit hinsichtlich der Überprüfung der genannten Eignungskriterien.
Die geplanten Änderungen im Bereich der Jugendhilfe reichen nach Meinung der Experten nicht aus, um die Kinder- und Jugendhilfe auch für zukünftige Generationen nachhaltig zu sichern. Es müsste zumindest die Entschließung des Bundesrates zur Änderung des SGB VIII umgesetzt werden, damit die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft handlungsfähig bleibt.
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