Hasselfeldt: Trotz Kundencharta der Bahn AG Fahrgastrechte nach wie vor unzureichend!
Berlin (ots)
Anlässlich des Inkrafttretens der Kundencharta der Deutschen Bahn AG am 1. Oktober 2004 erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Morgen tritt die mit großem Tamtam angekündigte Selbstverpflichtungsinitiative der Bahn zur Verbesserung der Fahrgastrechte in Kraft. Unter dem hochtrabenden Titel Kundencharta präsentiert die Bahn AG eine Minimalausgabe dessen, was in anderen Geschäftsbereichen als Selbstverständlichkeit gilt. Denn der Grundsatz Anspruch auf Zahlung nur bei ordnungsgemäßer Leistung soll nach wie vor nur eingeschränkt für die Deutsche Bahn AG gelten. Die Kunden sollen weiter durch noch aus Zeiten der Reichsbahn stammende Sonderregelungen nahezu rechtlos gestellt bleiben. Lediglich in Form einer einklagbaren Selbstverpflichtung erklärt sich die Bahn AG bereit, ihren Fahrgästen bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises in Gestalt eines Gutscheins zu erstatten. Hier zeigt sich - die Neuregelung bringt den Kunden wenig: Bislang erhielten die Reisenden bei Verspätungen von über 30 Minuten einen Reisegutschein i.H. von 10 Euro. Bei einem Reisepreis von z.B. 25 Euro hat der Kunde aufgrund der Neuregelung also bei 1-stündiger Verspätung nur Anspruch auf 5 Euro Erstattung halb so viel, wie er bereits jetzt erhalten würde!
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reichen keine Gutscheine auf freiwilliger Basis oder verschwindend geringe Fahrpreiserstattungen, die durch jederzeit von der Bahn AG änderbare Geschäftsbedingungen zugesagt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, endlich klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Entschädigungsansprüche der Reisenden bei Verspätungen und Ausfällen bei allen öffentlichen Verkehrsträgern verbindlich festschreiben.
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