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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hasselfeldt: Trotz Kundencharta der Bahn AG Fahrgastrechte nach wie vor unzureichend!

Berlin (ots)

Anlässlich des Inkrafttretens der Kundencharta der
Deutschen Bahn AG am 1. Oktober 2004 erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Morgen tritt die mit großem Tamtam angekündigte
Selbstverpflichtungsinitiative der Bahn zur Verbesserung der
Fahrgastrechte in Kraft. Unter dem hochtrabenden Titel „Kundencharta“
präsentiert die Bahn AG eine Minimalausgabe dessen, was in anderen
Geschäftsbereichen als Selbstverständlichkeit gilt. Denn der
Grundsatz „Anspruch auf Zahlung nur bei ordnungsgemäßer Leistung“
soll nach wie vor nur eingeschränkt für die Deutsche Bahn AG gelten.
Die Kunden sollen weiter durch noch aus Zeiten der Reichsbahn
stammende Sonderregelungen nahezu rechtlos gestellt bleiben.
Lediglich in Form einer einklagbaren Selbstverpflichtung erklärt sich
die Bahn AG bereit, ihren Fahrgästen bei Verspätungen von mehr als 60
Minuten 20 Prozent des Fahrpreises in Gestalt eines Gutscheins zu
erstatten. Hier zeigt sich - die Neuregelung bringt den Kunden wenig:
Bislang erhielten die Reisenden bei Verspätungen von über 30 Minuten
einen Reisegutschein i.H. von 10 Euro. Bei einem Reisepreis von z.B.
25 Euro hat der Kunde aufgrund der Neuregelung also bei 1-stündiger
Verspätung nur Anspruch auf 5 Euro Erstattung – halb so viel, wie er
bereits jetzt erhalten würde!
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reichen keine Gutscheine auf
freiwilliger Basis oder verschwindend geringe Fahrpreiserstattungen,
die durch jederzeit von der Bahn AG änderbare Geschäftsbedingungen
zugesagt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, endlich
klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Entschädigungsansprüche
der Reisenden bei Verspätungen und Ausfällen bei allen öffentlichen
Verkehrsträgern verbindlich festschreiben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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