Koschyk/Philipp: Datenschutzbeauftragter verkennt Sicher-heitsrisiken
Berlin (ots)
Anlässlich des gestern im Deutschen Bundestag debattierten Tätigkeitsberichts 2001/2002 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Das Amtsverständnis und die Ansichten des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar torpedieren eine wirksame Terrorismusbekämpfung.
Die Inhalte des Datenschutztätigkeitsberichts 2001 2002 aus der Amtszeit seines Vorgängers sind zwar auch nicht unbedingt zur Förderung einer effizienten Terrorismusbekämpfung geeignet. Allerdings war im Berichtszeitraum 2001/2002 das Bewusstsein über das Ausmaß der terroristischen Bedrohung auch in Europa und Deutschland noch nicht der Gefährdungslage entsprechend ausgeprägt. Nicht nachvollziehbar ist aber, wie nach der Vielzahl der terroristischen Anschläge jetzt noch vom derzeitigen Bundesdatenschutzbeauftragten ernsthaft vorgetragen wird, dass derzeit in Arbeitsgruppen sporadisch stattfindende Austausch zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden ausreichend sei und er sich aus datenschutzrechtlichen Gründen gegen den von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion geforderten Datenverbund der mit der Terrorismusbekämpfung befassten Sicherheitsbehörden wehrt. Alle Experten sind sich darin einig, dass für die erfolgreiche Terrorismusbekämpfung die Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank aller involvierten Behörden unverzichtbar ist.
Auch die kategorische Ablehnung der Einführung der DNA-Analyse als polizeiliche Standardmaßnahme bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern ist nicht zu erklären. Unverständlich ist ebenso Schaars Ablehnung eines bundesweiten Datenbanksystems im Zusammenhang mit der Einführung von biometrischen Merkmalen in Visa-, Pass- und Ausweispapieren. Der alleinige Einsatz der biometrischen Merkmale nur zur Identitätsfeststellung ist vor dem Hintergrund, dass die deutschen Ausweispapiere absolut fälschungssicher sind, nicht vertretbar. Nur im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Zentraldatei und des Rückgriffs auf alle vorhandenen Datenbanken ist die kostenintensive und aufwendige Einführung von biometrischen Merkmalen zu rechtfertigen.
Peter Schaar, der zuweilen über 1984 reflektiert, ist nicht in der Realität der vom Terrorismus bedrohten Welt des 21. Jahrhunderts angekommen.
Schaar denkt und handelt als säße er noch im rot-grünen datenschutzrechtlichen Elfenbeinturm des 20. Jahrhunderts. Die datenschutzrechtliche Überregulierung zu Lasten einer effektiven Sicherheitspolitik ist nicht nur unzeitgemäß sondern angesichts der Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus nicht zu verantworten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass der Datenschutzbeauftragte endlich seinen Aufgaben entsprechend den aktuellen Erfordernissen gerecht wird.
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