Koschyk/Göbel: Seltsames Sammelsurium
Berlin (ots)
Zur heutigen Debatte zur Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherungen in das Dienstrecht erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Es kommt nicht oft vor, dass ein Gesetzentwurf am Ende der parlamentarischen Beratungen ganz anders aussieht als zu deren Beginn. Bei dem Entwurf mit dem typisch rot-grünen Bandwurmtitel Gesetz zur wirkungsgleichen Übertragung von Regelungen der sozialen Pflegeversicherung in das Dienstrecht und zur Änderung sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion allerdings gelungen, einen zentralen Punkt herauszubrechen:
Gegen den Willen auch der Bundesregierung hatten SPD und Grüne versucht, für die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Beamten einen Beitragszuschuss einzuführen. Die politische Überlegung war wohl, durch die Hintertür erste Vorfestlegungen für die Einheitskasse (Bürgerversicherung) zu treffen. Inhaltlich war der Entwurf so mangelhaft, dass die Koalition dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefolgt ist, diesen Punkt aus dem Gesetz herauszunehmen.
So können jetzt die Alternativen, die die von der CDU/CSU-Fraktion benannten Sachverständigen Dr. Leienbach (PKV-Verband) und Dauderstädt (dbb / GdS) am Montag bei der von uns durchgesetzten Anhörung unterbreitet haben, intensiv geprüft werden. Im Antrag der Koalition heißt es zum PKV-Angebot diesem Personenkreis zumutbare Bedingungen anzubieten weiter: Das Angebot muss aber noch konkretisiert werden und es bedarf gründlicher Prüfung, ob damit eine dauerhafte Lösung des Problems bewirkt werden kann.
Gut ist, dass das Instrument der Teildienstfähigkeit jetzt dauerhaft zur Verfügung steht. Zu beklagen ist allerdings, dass Bundesbehörden davon nur unzureichend Gebrauch machen. Hier ist die Bundesregierung gefordert, damit unnötige und kostenträchtige vollständige Zurruhesetzungen vermieden werden können.
Nicht verzichten wollte die Koalition dagegen auf die von ihr fälschlicherweise als wirkungsgleich bezeichnete Übertragung der Regelungen der sozialen Pflegeversicherung auf Beamte. Nicht wirkungsgleich ist die Regelung, weil Rentner, die auf der einen Seite ihren Pflegeversicherungsbeitrag vollständig selber zahlen, auf der anderen Seite mit Entlastungen beim GKV-Beitragssatz rechnen können. Versorgungsempfänger dagegen müssen ihren Pflegeversicherungsbeitrag nun zwar auch vollständig selber zahlen, kommen allerdings nicht in den Genuss sinkender Beiträge für ihre Krankenversicherung. Im Gegenteil, die Tarife der privaten Krankenversicherungen steigen stark.
Ausweis nachlässiger Regierungsarbeit sind die Punkte, die die Koalition kurzfristig neu in das Gesetz aufgenommen hat: Dass z. B. die Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte auch für Altersteilzeitler gilt, ist unseres Erachtens selbstverständlich. Und dass Teilzeitkräfte bislang noch nicht für Personalvertretungen wählbar sind liegt daran, dass die Bundesregierung eine entsprechende Richtlinie noch nicht umgesetzt hat.
Fazit: Einem solch seltsamen und wenig überzeugenden Sammelsurium kann die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht zustimmen.
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