Bleser/Klöckner: Kabinettsvorlage des Arzneimittelgesetzes verfehlt das Ziel
Berlin (ots)
Zum jetzt ins Bundeskabinett eingebrachten Entwurf der Arzneimittelgesetz-Novelle erklären der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner MdB:
Der jetzt von Frau Künast an das Bundeskabinett vorgelegte Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ist völlig ungeeignet, die Praxisprobleme von Tierhaltern und Veterinärmedizinern zu lösen. Deshalb haben die Bundesländer bereits mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass sie diesen Entwurf nicht mittragen werden.
Besonders die im Entwurf vorgesehene Indikationsliste stößt auf breite Ablehnung. In der Praxis würde die Beschränkung auf bestimmte Anwendungsgebiete nicht nur eine Erhöhung des ohnehin schon übertriebenen bürokratischen Aufwands bedeuten, sondern die Tierärzte de facto auf die Diagnose einer begrenzten Anzahl von Erkrankungen zwingen. Das kann aber weder Ziel des Tierschutzes noch des Verbraucherschutzes sein.
Der Gesetzentwurf ist insgesamt eine Mogelpackung. Zwar würde die umstrittene Indikationsliste mit Zustimmung des Bundesrates erstellt werden müssen. Die Kommission, die für die Ausarbeitung der Liste zuständig sein soll, würde jedoch ohne Mitwirkung der Bundesländer allein durch das Verbraucherschutzministerium eingesetzt werden. Es kann aber nicht sein, dass ein derart entscheidendes Kontrollgremium anhand des Parteibuchs oder der Linientreue zu Frau Künast zusammengesetzt wird.
Das von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Instrument des Behandlungsplans im Rahmen einer Bestandsbetreuung ist ein tragfähiges Konzept, dass auch bei Landwirten und Tierärzten auf breite Zustimmung trifft. Ein neues Tierarzneimittelrecht muss entsprechend des Ansatzes der Unionsfraktion darauf basieren, dass der Tierarzt nicht weiter an der Krankheit eines Tieres, sondern an dessen Gesunderhaltung verdient. Im Zentrum der Neuregelung muss daher das veterinärmedizinische Gesamtmanagement der Tierbestände stehen.
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