Böhmer/Bosbach/Eichhorn: Eltern helfen Spätabtreibungen vermeiden
Berlin (ots)
Zum aktuellen Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den Antrag "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB und Wolfgang Bosbach MdB sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Die bisherigen Erfahrungen mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche zeigen, dass der Schutz auch des behinderten ungeborenen Lebens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Unionsfraktion fordert daher die Klarstellung der Absichten des Gesetzgebers und ergänzende Hilfen mit dem Ziel einer wirksamen Vermeidung von Spätabtreibungen. Bereits in der letzten Wahlperiode hatten Verhandlungen mit Rot-Grün und der FDP über einen gemeinsamen Antrag nicht zum Erfolg geführt. Der daraufhin von uns eingebrachte Antrag wurde im Deutschen Bundestag von Rot-Grün abgelehnt. Auch in dieser Legislaturperiode konnte nach mehreren Gesprächen mit den anderen Fraktionen keine gemeinsame Lösung gefunden werden, weil SPD und Grüne keinen Handlungsbedarf sehen. Deshalb ergreifen wir jetzt erneut die Initiative und bringen einen ergänzten Antrag in den Deutschen Bundestag ein, der die neuesten Erkenntnisse der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe aufgreift. Er enthält folgende Eckpunkte:
- Die pränatale Diagnostik muss mit einer umfassenden Beratung durch einen fachkundigen Arzt verbunden sein, um die werdenden Eltern bereits frühzeitig besser über die möglichen medizinischen Erkenntnisse und damit oft verbundenen Konfliktsituationen der pränatalen Diagnostik aufzuklären. Deshalb muss die medizinische Beratung um eine psycho-soziale Beratung erweitert werden. Nach einer pränatalen Diagnose mit pathologischem Befund muss sowohl eine Beratung durch einen fachkundigen Arzt als auch eine psycho-soziale Beratung erfolgen.
- Die Prognose über die Behinderung eines Kindes soll nicht mehr nur bei einem einzelnen Arzt liegen. Nur ein interdisziplinär besetztes Kollegium, z.B. aus den Bereichen Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Psychologie und Humangenetik, sollte eine medizinische Indikation im Zusammenhang mit einer Behinderung des ungeborenen Kindes feststellen dürfen. Eltern erhalten dadurch Hilfestellung, wenn eine Behinderung des Kindes möglicherweise vorliegt.
- Nach einer medizinischen Indikation ist bis zu einem Schwangerschaftsabbruch eine Bedenkzeit von drei Tagen einzuhalten, um den Eltern ausreichend Zeit für ihre Entscheidung zu geben.
- Der gesetzgeberische Wille bei der Schaffung bzw. Änderung des geltenden Abtreibungsrechts muss noch einmal klargestellt werden, dass eine medizinische Indikation nur dann vorliegt, wenn die seelische oder körperliche Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Eine absehbare Behinderung allein ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
- Um den Eltern die Entscheidung für ein behindertes Kind zu erleichtern, brauchen wir verbesserte Rahmenbedingungen für Behinderte.
- Das Arzthaftungsrecht ist zu überprüfen, denn es besteht die Befürchtung, dass das derzeitige Arzthaftungsrecht die Tendenz verstärkt, den Abbruch einer Schwangerschaft zu empfehlen, wenn eine Behinderung des Kindes vermutet wird. Wir brauchen daher eine Regelung, die sowohl der Achtung vor dem Leben und der Würde des Kindes gerecht wird als auch die Einhaltung der ärztlichen Pflichten sicherstellt.
- Die statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ist als notwendige Datenbank für die Beobachtungs- und Schutzpflicht des Gesetzgebers zu erweitern.
Diese Forderungen müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Denn der Schutz des ungeborenen Kindes hat für uns oberste Priorität.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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