Storm/Butalikakis: Zusatz-Barbetrag muss erhalten bleiben
Berlin (ots)
Zu den abschließenden Beratungen des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, sowie die zuständige Berichterstatterin, Verena Butalikakis MdB:
Der Zusatz-Barbetrag für Heimbewohner muss erhalten bleiben. Das ist die Kernforderung einer Reihe von Änderungsanträgen, die die CDU/CSU- Bundestagsfraktion heute in den G+S-Ausschuss eingebracht hat. Mit dem Zusatz-Barbetrag wird der eigenverantwortlichen Vorsorge der Menschen für das Alter Rechnung getragen. Eigenvorsorge muss sich lohnen. Dieses unmissverständliche Signal an die Menschen muss von den heutigen Beratungen im Hinblick auf die von Rot-Grün im Frühjahr 2004 beschlossenen massiven Absenkungen bei der gesetzlichen Rente ausgehen. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag der Experten, den Zusatz-Barbetrag rechtssystematisch richtig als Einkommensfreibetrag in das SGB XII aufzunehmen, um die Eigenvorsorge der Menschen angemessen zu würdigen.
Unser Vorschlag macht die von Rot-Grün vorgesehene Besitzstandsregelung für die heutigen Bezieher des Zusatz- Barbetrages überflüssig. Mit dieser Besitzstandsregelung will Rot- Grün offenbar nicht aus Einsicht, sondern allein aufgrund des massiven Protestes der Betroffenen Ruhe schaffen. Das Motto von Rot- Grün lautet: Wer erst im nächsten Jahr ins Heim kommt, hat eben Pech gehabt. Dieses irrwitzige Ergebnis ist zu Recht in der am 30.9.2004 durchgeführten öffentlichen Anhörung von den Sachverständigen einhellig ablehnt worden. Die Regelung führe zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der Heimbewohner, die insbesondere in Behindertenwohnheimen über Jahrzehnte anhalten würde, so das Fazit der Experten.
Richtig ist, dass die zum 1.1.2005 vorgesehene Streichung des Zusatz- Barbetrages im Vermittlungsverfahren Ende 2003 einvernehmlich zwischen Rot-Grün, der Union und der FDP beschlossen wurde. Allerdings erfolgte die Streichung auf Betreiben von Rot-Grün in ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sozialhilferechts vom 5.9.2003 (BT-Drs. 15/1514) und beruht nicht auf Forderung aller Bundesländer, der Kommunalverbände und maßgeblicher Sozialhilferechtsexperten von Bundestag und Bundesrat, wie die SPD- Fraktion in ihrer Presse-Mitteilung vom 23.9.2004 Glauben machen will. Das muss redlicherweise den Betroffenen gegenüber klar und deutlich gesagt werden.
Rot-Grün war heute nicht bereit, ihren Irrweg beim Zusatz-Barbetrag zu beenden. Dieser sozialpolitische Dilettantismus passt ins Bild, wenn man sich vergegenwärtigt, was Rot-Grün heute noch beschlossen hat:
1. Wer in einer stationären Einrichtung ist, muss nach Rot-Grün aus seinem Einkommen einen festen Betrag für die Unterhaltskosten zahlen, selbst wenn die tatsächlichen Unterhaltskosten der Einrichtung deutlich unter diesem Betrag liegen. Die Folge ist: Die Menschen müssen aus ihrem Einkommen im Einzelfall mehr zahlen, als der Lebensunterhalt in der Einrichtung tatsächlich kostet. Ein absurdes Ergebnis! Hier hilft nur eine differenzierte landesrechtliche Regelung, für die wir uns aussprechen.
2. Im Hinblick auf den weiteren klarstellenden Änderungsbedarf im neuen Sozialhilferecht hat Rot-Grün offenbar komplett den Überblick verloren. Anders ist nicht zu erklären, warum unsere Änderungen abgelehnt wurden, obwohl sie Rot-Grün wortgleich in einem weiteren Gesetzentwurf (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) bereits eingebracht hat.
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