Rachel: Die Bundesregierung darf umfassendes UN-Klon-verbot nicht verhindern
Berlin (ots)
Zu den bevorstehenden UN-Verhandlungen über ein internationales Klonverbot erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Sowohl reproduktives Klonen als auch Forschungsklonen sind ethisch nicht vertretbar. Deshalb hat der Bundestag im Februar 2003 die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein umfassendes internationales Klonverbot einzusetzen. Im Herbst 2003 missachtete die Bundesregierung den klaren Auftrag und eine entsprechende UN- Konvention scheiterte an der Stimme Deutschlands.
In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung erfolglos versucht, die in Deutschland herrschende feste Ablehnung des Forschungsklonens aufzuweichen. Das bioethische Beratungsgremium des Bundeskanzlers, der Nationale Ethikrat fand eine taktische Sprachregelung, die das Verbot als zeitlich begrenzt darstellt und die Türen für eine Änderung öffnen will: Das Forschungsklonen soll gegenwärtig nicht zugelassen werden. Dies ignoriert, das die Menschenwürde des Embryos nicht nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt, sondern stets und immer zu achten ist.
Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Mal den Bundestagsbeschluss zu befolgen. Sie darf den Beschluss nicht wieder missachten und sich mit der ungeschickten und falschen Begründung herausreden, eine Konvention erfordere einen Konsens aller Staaten. Auch eine deutliche Mehrheit kann eine Konvention tragen und ein deutliches und dringendes Signal senden, dass jede Form des Klonens zu verurteilen ist.
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